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Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht

Gegen Maskenpflicht an Grundschule: Rosenheimer Vater blitzt bei Gericht ab, gibt aber nicht auf

Auf Schulweg und Schulhof ebenso wie im Klassenraum: Auch Grundschüler müssen die Maske tragen. Foto: dpa
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Auf Schulweg und Schulhof ebenso wie im Klassenraum: Auch Grundschüler müssen die Maske tragen. Foto: dpa
  • Rosi Gantner
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  • Michael Weiser
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Der Rosenheimer Rechtsanwalt Christoph Lindner will weiter gegen die Maskenpflicht für Grundschüler ankämpfen. Seinen entsprechenden Eilantrag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München indes am Freitag (20. November) abgelehnt.

Update, 20. November 17.25 Uhr

Rosenheim - Lindner zeigt sich angesichts der Entscheidung wenig überrascht: „Das Gericht hat erwartungsgemäß einstweilige Maßnahmen abgelehnt und dabei zum einen auf die aktuellen Infektionszahlen, zum anderen aber auch darauf verwiesen, dass den Grundschulkindern die Möglichkeit gegeben werden muss, die Masken während der Schulpausen vorübergehend abzunehmen.“

Der Rosenheimer Anwalt zur Begründung: „Das Gericht hält diese Ausnahme für ‚noch ausreichend‘ im Wortlaut der Verordnung erkennbar.“ Insgesamt komme das Gericht in der im einstweiligen Verfahren gebotenen summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen sei.

Für Lindner kein Grund aufzugeben: „Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, das Hauptsacheverfahren engagiert weiter zu verfolgen.“ Dort solle insbesondere auch wissenschaftlich fundiert weiter aufgeklärt werden, welchen Nutzen und welche Risiken das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Platz während des Unterrichts für Grundschulkinder aller Klassen mit sich bringe. „Wir möchten dafür eintreten, dass die Rechte und Bedürfnisse der jungen Mitglieder unserer Gesellschaft auch in Pandemiezeiten bei politischen Entscheidungen gehört, beachtet und fair berücksichtigt werden.“

Der Masken-Kritiker hatte Ende Oktober das Landratsamt in einem Schreiben aufgefordert, in Grundschulen auf eine Mund-Nase-Bedeckung zu verzichten. Seit Mitte Oktober gilt in Stadt und Landkreis auch für Grundschüler wieder die Maskenpflicht im Unterricht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Update, 16.11.20, 13.10 Uhr:

Rosenheim - Maskenpflicht an bayerischen Grundschulen: Ein Vater aus Starnberg hat für seine zwei Töchter schon einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Ein Rosenheimer Rechtsanwalt hat ebenfalls Klage eingereicht. Der Erfolg des anderen Vaters stimmt ihn nicht optimistisch.

Sie ist ein Dauer-Streitthema: die Maskenpflicht für Grundschüler, die auch in der Region Rosenheim seit Mitte Oktober wieder gilt. Der Proteststurm war zuletzt groß. Ein Rosenheimer Rechtsanwalt, Dr. Christoph Lindner, wollte es nicht bei der bloßen Aufforderung ans Landratsamt, von der Maskenpflicht abzusehen, belassen – sondern zog vors Bayerische Verwaltungsgericht. Während ein Vater aus Starnberg mit seiner Klage gegen die Maskenpflicht kürzlich eine Niederlage einstecken musste, wartet Lindner noch auf eine Entscheidung.

Doch im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen gibt er sich wenig optimistisch. „Wir haben noch kein Ergebnis, aber unser Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt, wie alles andere bislang auch“, meint der Anwalt. Den aktuellen Fall des Vaters aus Starnberg, der mit seiner Klage zwar grundsätzlich abgeblitzt ist, aber zumindest „Tragepausen“ während des Schultags durchsetzen konnte, wollte Lindner nicht kommentieren – „solange unser Fall nicht entschieden ist.“

Original-Artikel vom 26.10.20:

Befreiung für Rosenheims Grundschüler? Anwalt kämpft gegen Maskenpflicht

Rosenheim – Die Corona-Viren sind gefährlich, die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung nervig, nicht zuletzt für Schüler. Ein Rosenheimer Anwalt macht sich für Maskenfreiheit im Grundschulunterricht stark und bringt die Regelung vors Verwaltungsgericht. Doch auch das Landratsamt hat gute Argumente.

Überzogen, ungerecht und ungesund – das hält der Rechtsanwalt Dr. Christoph Lindner von der strengen Maskenpflicht auch für Grundschüler.

Lesen Sie hier: Das komplette Interview mit Christoph Lindner und seine Beweggründe für die Klage gegen die Maskenpflicht

Lindner möchte eine Befreiung der Jüngsten erreichen, zumindest im Unterricht. Dazu fordert er Landrat Otto Lederer (CSU) auf. Er spürt Rückenwind, nachdem unter anderem in München und Erding die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht ausgesetzt wurde.

Er nehme Corona ernst, sagt der Anwalt

Ein Corona-Leugner sei er nicht, beteuert Christoph Lindner. Im Gegenteil: Er nehme Corona ernst, sagt er auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. In seinem Schreiben an den Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) stellt er außerdem fest: In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens sei „es unerlässlich, dass jede soziale Gruppe ihren Anteil zur Eindämmung beiträgt und daher Einschränkungen in der persönlichen Freiheit hinnehmen muss“.

Christoph Lindner stellt die Maskenpflicht für Grundschüler auf den Prüftstand.

Aber: Die Einschränkungen speziell für die Grundschüler gehen zu weit, sagt er. Die Kronzeugin für ihn findet sich im engsten Familienkreis: seine Tochter, sechs Jahre alt, Erstklässlerin. Außerdem sei die Regelung ungerecht, da die Regelung zur Maskenpflicht für Grundschüler nicht überall konsequent angewendet werde.

Von Schulen gehtwenig Gefahr aus

Ende vergangener Woche waren die Siebentages-Inzidenzen für die Stadt und den Landkreis Rosenheim nach oben geschnellt. Beide stehen deutlich jenseits der Marke Grenze zum tiefroten Bereich, mit über 180, beziehungsweise über 130 Neu-Ansteckungen im Laufe einer Woche, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner.

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Ein solches Ausmaß der Infektionen zieht verbindlich Einschränkungen nach sich, darunter auch für den Schulunterricht. Und die ließ Landrat Lederer bereits am Mittwoch (21. Oktober) per Allgemeinverfügung verkünden, mit allen im Infektionsschutzmaßnahmengesetz vorgesehenen Einschnitten.

Einige Kommunen schonen die Grundschüler

Allerdings hatten nicht alle schwer betroffenen Gebiete die Regelungen bis zum letzten durchexerziert. Zunächst hatte München die Pflicht im Unterricht gekippt, dann – am Sonntagmittag (25. Oktober) – folgte Erding. Die Begründung von Landrat Bayerstorfer: kaum Ansteckungsgeschehen an den Grundschulen. „In der derzeitigen Situation halte ich diese einschneidende Maßnahme für die Kinder nicht angezeigt“, sagte der Erdinger laut „Münchner Merkur“.

Geht es nach Anwalt Christoph Lindner, sollte auch Landrat Otto Lederer seine Anweisungen von vergangener Woche überdenken. Und damit einen Rückzieher vom Maskengebot auch im Grundschüler-Unterricht machen.

Lederer sieht keine Grundlage die Maskenpflicht aufzuheben

Lederer hatte sich bereits vergangene Woche festgelegt. Die Pflicht für Grundschüler „kann in den Grundschulen in Stadt und Landkreis Rosenheim aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht aufgehoben werden“.

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Das Gesundheitsministerium ebenso wie das Kultusministerium sind für eine strenge Maskenpflicht auch im Grundschulunterricht, ebenso wie die Regierung von Oberbayern. Ministerien wie Behörde sehen aber auch Ausnahmen vor.

Verwaltungsgericht soll Allgemeinverfügung prüfen

Da sind Lindner und Lederer geteilter Meinung. Bei so vielen Schulen neue Ausbrüche, die hohen Zahlen insgesamt, die 1200 Menschen, die wegen Corona-Infektionen an Schulen in Quarantäne geschickt werden mussten - das reicht dem Landrat. Das für eine Aufweichung nötige „klar eingrenzbare Ausbruchsgeschehen gibt es in Stadt und Landkreis Rosenheim nicht“.

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Lindner will die Regelung der Maskenpflicht für Grundschulkinder „zur kurzfristigen Überprüfung“ an das Vewaltungsgericht übergeben. Das soll es dann aber gewesen sein, sagt der Jurist. „Wir übernehmen ansonsten keine Mandate in diesem Bereich, und ich distanziere mich ausdrücklich von allen Corona leugnenden Gruppierungen.“

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