Idee der CSU
Baugrund für Einheimische: So sollen mehr Rosenheimer ihre eigenen vier Wände bekommen
- VonJens Kirschnerschließen
Mit einem Einheimischen-Modell liebäugelt die Rosenheimer CSU, um mehr Rosenheimer in die eigenen vier Wände zu bringen. Hierzu soll sowohl der Eigenbetrieb Grundstücksmanagement wie auch Rosenheims Wohnbaugesellschaft GRWS Grundstücke vornehmlich an Rosenheimer vergeben. Kein leichtes Unterfangen.
Rosenheim – Rosenheim ist bautechnisch bekanntermaßen ein teurer Pflaster. Dies will die CSU ändern. Bislang habe sich die Stadt vornehmlich darum bemüht, Rosenheimern günstige Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen, schreiben die Christsozialen in ihrem zugehörigen Antrag an Oberbürgermeister Andreas März. Doch auch in Sachen Eigenheim sollen die städtischen Gesellschaften für die Rosenheimer aktiv werden.
„Der Kauf einer eigenen Immobilie ist in Rosenheim sehr teuer. Gerade junge Familien können sich dies in Rosenheim sehr häufig nicht leisen und sind deshalb gezwungen, im Landkreis oder häufig noch weiter entfernt von Rosenheim Eigentum zu erwerben“, begründen die Christsozialen ihren Antrag an Oberbürgermeister Andreas März.
Einen Zahn musste Rosenheims Verwaltung den Antragsstellern indes schon ziehen: „Ein Verkauf von Wohneigentum durch die Stadt oder die GRWS ausschließlich an Rosenheimer Bürger ist nach EU-Recht nicht möglich“, heißt es von dort.
Wohnraum zu vertretbaren Preisen
Jedoch gebe es einen Kompromiss für die Idee der Rosenheimer CSU. Auf Basis einer Vereinbarung zwischen EU-Kommission, dem Bundesinnenministerium und dem Freistaat habe Bayerns Innenministerium 2017 Leitlinien erlassen, die einkommensschwachen Bürger in der örtlichen Bevölkerung ermöglichen sollen, Wohnraum zu vertretbaren Preisen zu erwerben. „Nach diesen Leitlinien können insbesondere soziale Kriterien und der Wohnsitz beziehungsweise der Arbeitsplatz berücksichtigt werden“, erläutert die Verwaltung.
Notwendig hierfür sei ein zweistufiges Verfahren. Während in der ersten Stufe zu prüfen ist, ob zuvor festgelegte Einkommen und Vermögensgrenzen eingehalten werden, müsse Rosenheim in einer zweiten Stufe weitere Kriterien festlegen, wer den Zuschlag für günstiges Wohneigentum erhält.
Käufer muss Wohnung selbst nutzen
Neben dem Einkommen der Bewerber könne hier auch die Anzahl der Kinder eine Rolle spielen. Grundbedingung in jedem Fall sei jedoch, dass der Käufer das Grundstück oder die Wohnung auch selbst nutzt. „Bei Weiterverkauf oder Vermietung an Dritte innerhalb einer festzulegenden Frist kann ein Rückkaufsrecht zu festgelegten Konditionen durch die Stadt vereinbart werden.“ Gegen die Stimmen der drei Grünen-Mitglieder stimmte der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag in seiner jüngsten Sitzung zu.
Die Grünen gaben zu Protokoll, dass sie den Antrag als Grundlage für die Entwicklung künftiger Modelle sehen, darunter Erbpachtmodelle oder Wohnungsgenossenschaften.
Bislang versucht Rosenheim, sich mit dem sogenannten Rosenheimer Modell in Sachen günstiger Wohnraum zu behelfen. Grundlage hierfür ist die Wertsteigerung bei Grundstücken, nach deren Ausweisung als Bauland. Die Stadt fordert dann einen Teil der Wertsteigerung für sich ein, um das Geld in sozialen Wohnraum zu investieren.
Neue Form für Rosenheimer Modell
Dies jedoch nur bei entsprechender Größe des Baugrundes. Mindestens ein Hektar im Außenbereich müssen als Bauland ausgewiesen sein, damit dieses Prinzip greift. Mangels entsprechender Flächen läuft das Rosenheimer Modell inzwischen oftmals ins Leere. Und inzwischen geht die Entwicklung in dieser Sache ohnehin in eine andere Richtung. Der geneigte Bauherr orientiert sich nach oben, wenn er in Rosenheim neuen Wohnraum schaffen will.
Dieses Phänomen wiederum möchten Rosenheims Sozialdemokraten aufgreifen und das Rosenheimer Modell umwandeln. Demnach kann die Stadt, vereinfacht gesagt, auch dann Geld abschöpfen, wenn durch neues Baurecht jedweder Art der Wert einer Immobilie steigt. Einem Vorschlag, dem die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgten.