SPRENGARBEITEN AN DER GARWAND: WEITERES VORGEHEN IM GEMEINDERAT BESPROCHEN
Und wieder wird Staub aufgewirbelt
In der letzten Sitzung des Nußdorfer Gemeinderates stellte Gemeinderatsmitglied Sepp Reisinger fest, dass am Steinbruch in Überfilzen umfangreiche Sprengarbeiten begonnen haben. Diese gingen weit über die Sicht- und Staubschutzwand hinaus.
Nußdorf – Dabei informierte er über die mögliche Gefährdung der Bichleralm, der Wand und über die Staubentwicklung. In diesem Zusammenhang machte Reisinger deutlich, dass nun eine gemeindliche Reaktion dringend geboten sei, um die Sprengungen an der Garwand noch zu verhindern. Für ihn seien alle bisherigen Versuche über das Landratsamt, dem Vorgehen Einhalt zu gebieten, ohne erkennbaren Erfolg geblieben. Er stellte fest, dass der bisherige Weg zur Bichleralm mittlerweile gesperrt sei und umgeleitet werde. Nußdorfs Bürgermeister Sepp Oberauer wies darauf hin, dass nach Auskunft der von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei für die Gemeinde keine Möglichkeit zur Klage bestehe.
Voraussetzungen für Klage prüfen
Die neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen Geschehen werden allerdings an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben, so der Rathauschef in Nußdorf. Für den Fall, dass die weitergehende Prüfung der Rechtsanwaltskanzlei ergeben sollte, dass die Voraussetzung für eine Klage gegeben sei und der Klageweg beschritten werden könne, beschloss der Nußdorfer Gemeinderat einstimmig: Der Bürgermeister kann die Kanzlei beauftragen, eine Klage gegen den weiteren Abbau im Bereich einzureichen.