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Fordert der Brenner-Nordzulauf das erste Opfer? Wo die Trinkwasser-Versorgung gefährdet ist

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Von: Sylvia Hampel

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Wieder sorgt der geplante Brenner-Nordzulauf für Diskussionen in der Region.
Wieder sorgt der geplante Brenner-Nordzulauf für Diskussionen in der Region. © Matthias Balk

Zehn Jahre und eine Million Euro hat Stephanskirchen in eine eigene Trinkwasserversorgung investiert. Die Bahn zeichnet eine neue Trassenvariante des Brenner-Nordzulaufs genau durch das beantragte Schutzgebiet. Und nun?

Stephanskirchen – Ist die gemeindeeigene Trinkwasserversorgung das erste Opfer des Brenner-Nordzulaufs (BNZ)? Laut Stephanskirchens Bürgermeister Karl Mair ist das so. Bei der Bürgerversammlung gab er bekannt, dass die violette Trasse des BNZ im östlichen Gemeindegebiet bei Scheiberloh um 500 Meter verschoben wurde. Weg von dem Ortsteil. Aber dafür auf den gemeindlichen Trinkwasserbrunnen im Ödenwald und seine engste Schutzzone.

Das Bild zeigt Karl Mair, den Bürgermeister von Stephanskirchen
Bürgermeister Karl Mair eröffnete den Stephanskirchnern bei der Bürgerversammlung, dass die Trasse „pink“ des Brenner-Nordzulaufs die gemeindliche Wasserversorgung gefährdet. © re

Im Ödenwald wurde bei Probebohrungen ein laut Mair außergewöhnlich leistungsfähiges Grundwasservorkommen festgestellt – „ein besonderer Schatz angesichts sinkender Grundwasserspiegel und zunehmender Trockenjahre“, sagt der Bürgermeister. Zahlreiche Grundwasserentnahmestellen wurden seit 2013 gebohrt und in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden überprüft. 2019 wurde der Brunnen schließlich errichtet.

„Wenn man weiß, wie lange wir daran gearbeitet haben und wie viel Geld wir investiert haben, dann ist es eine Katastrophe, wenn das Ganze mit einem Federstrich zerstört wird“, so Rainer Auer, von 2008 bis 2020 Mairs Vorgänger. Der Aufbau einer eigenen Trinkwasserversorgung begann noch in seiner ersten Amtszeit. „Wir hielten es, in Absprache mit den Stadtwerken, für sinnvoll, die Verantwortung für unser wichtigstes Lebensmittel auf mehrere Schultern zu verteilen“, so Auer. Ein Notverbundsvertrag zwischen Stephanskirchen und Rosenheim wurde 2021 abgeschlossen. Er hoffe, so Auer, dass die Bahn Rücksicht auf den Brunnen und das Schutzgebiet nehme.

Zwei Männer mit Schutzhelmen auf stehen im Wald, zwischen sich ein großes Bohrgerät
Rainer Auer, damals Bürgermeister von Stephanskirchen, 2013 mit einem Techniker bei einer der ersten Probebohrungen für den eigenen Brunnen. © Peter Schlecker

„Der Schutz des Trinkwassers hat, ebenso wie der Schutz der Bebauung, eine hohe Priorität in den Planungen der DB“, so eine Sprecherin des Unternehmens. Die Optimierung im Bereich Scheiberloh hätte im weiteren Verlauf nach Norden Anpassungen der Trassenlage zur Folge. Dadurch würde in der Tat das von der Gemeinde Stephanskirchen geplante Trinkwasserschutzgebiet beeinträchtigt. Schon 2020 hat die Gemeinde im Zuge des Raumordnungsverfahrens der Regierung von Oberbayern auf das geplante Trinkwasserschutzgebiet hingewiesen, erklärt Mair. Und bisher hielt sich die Bahn laut Bürgermeister gemäß ihrer eigenen Unterlagen an den Grundsatz: „Keine Durchfahrung des Trinkwasserschutzgebietes bei Stephanskirchen.“

„Dieses mögliche künftige Schutzgebiet ist zum heutigen Zeitpunkt weder formal beantragt noch behördlich genehmigt“, schreibt die Bahn-Sprecherin. Stimmt so nicht. Laut Mair liegt der Antrag auf Ausweisung des Schutzgebietes seit Anfang Juli im Landratsamt und im Wasserwirtschaftsamt. „Leicht gemacht haben uns die Ämter das Verfahren nicht“, erinnert sich Auer. Immer wieder seien Bohrungen, Gutachten und weiteres nachgefordert worden. Rund zehn Jahre und knapp eine Million Euro investierte die Gemeinde bisher in den eigenen Brunnen und sein Schutzgebiet.

Landratsamt: Wasserschutzgebiet könnte bis Ende 2023 ausgewiesen sein

Wie lange ein Wasserschutzgebiets-Verfahren dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten. „Die Verfahrensdauer ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab“, so Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes.

Die Gemeinde Stephanskirchen hat Anfang Juli 2022 die wasserrechtliche Gestattung für den geplanten neuen Brunnen Ödenwald für die öffentliche Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet beantragt und Unterlagen für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes eingereicht, bestätigt Fischer. „Die Unterlagen werden derzeit vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim als amtlichem Sachverständigen begutachtet. Voraussichtlich im ersten Quartal 2023 wird das Wasserwirtschaftsamt das Gutachten zum geplanten Wasserschutzgebiet vorlegen.“

Sobald dem zuständigen Sachgebiet Wasserrecht, Wasserwirtschaft im Landratsamt Rosenheim das Gutachten vorliege, werde das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht und die Unterlagen in Stephanskirchen einen Monat zur Einsicht für Betroffene ausgelegt. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Anschluss werden eventuelle Bedenken und Anregungen sowie die Behördenstellungnahmen bei einem Erörterungstermin besprochen werden. „Danach kann über die Erteilung der wasserrechtlichen Gestattung und die Festsetzung des Wasserschutzgebietes entschieden werden. Im Idealfall könnte bis Ende nächsten Jahres das Verfahren abgeschlossen sein“, so Fischer.

Mögliche Überlegungen der Deutschen Bahn zu Trassenvarianten für den Brenner-Nordzulauf spielen im laufenden Verfahren keine Rolle. Das Landratsamt Rosenheim führt das beschriebene Verfahren zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für den geplanten Brunnen Ödenwald fort.

Umso größer war der Schock in Stephanskirchen, als die neuen Planungen der Bahn bekannt wurden. Besonders befremdlich ist es aus Sicht Mairs, dass die Bahn beim letzten Dialog-Forum die neuen Pläne präsentierte, ohne auf die Durchquerung des Trinkwasserschutzgebiets Bezug zu nehmen. „Die Bahn-Vertreter haben bei der Sitzung abgewartet, ob ich die fatalen Auswirkungen der Trassenverschiebung bemerke oder nicht“, so Mair. „Von dem viel beschworenen transparenten Dialog mit den betroffenen Gemeinden kann hier keine Rede sein.“

Auf einem Luftbild sind der Standort des Trinkwasserbrunnens der Gemeinde Stephanskirchen im Ödenwald sowie zwei Trassen der Deutschen Bahn für den Brenner-Nordzulauf eingezeichnet. Die neueste Trasse führt mitten durch das Trinkwasserschutzgebiet
Die neue Trasse des Brenner-Nordzulaufs geht genau durch den Trinkwasserbrunnen der Gemeinde und seine engste Schutzzone. © Gemeinde Stephanskirchen

Für Mair gibt es zwei Möglichkeiten, die „Trasse Pink“ zu verhindern, die gemeindliche Wasserversorgung zu retten: „Entweder die violette Trasse wird bei Scheiberloh tiefer gelegt, oder die Bahn verzichtet auf den Ausbau für 230 Kilometer pro Stunde.“ Denn diese Geschwindigkeit werde für den Güterverkehr nicht benötigt, „die braucht die Bahn für den schnellen Personenverkehr“.

Mit 230 Sachen durch den Landkreis

Die gesamte Neubaustrecke werde auf eine Geschwindigkeit von 230 Kilometer pro Stunde ausgelegt, so die Sprecherin der Bahn. In der Vorplanung würde die bisherige Planung detailliert und lokale Alternativen untersucht. Dies betreffe auch den Abschnitt Stephanskirchen-Riedering-Rohrdorf. Für diesen Bereich untersuche die DB drei Alternativen: Eine offene Streckenführung mit Überquerung der Sims, eine offene Streckenführung mit einer Unterquerung der Sims sowie einen durchgängigen Tunnel.

Im Falle einer Überquerung der Sims könne der Tunnel nach bisheriger Planung den Ortskern von Scheiberloh nur mit einer geringen Überdeckung unterfahren, heißt es von Seiten der Bahn. Im Gemeindebereich Stephanskirchen werde neben der angepassten Streckenführung aber auch weiterhin der bisherige Verlauf aus dem Trassenauswahlverfahren untersucht. Dieser wäre weiterhin bei einer Unterquerung der Sims sowie bei einem durchgängigen Tunnel von Rohrdorf bis Stephanskirchen möglich.

Gemeinde und Bahn reden am 5. Dezember

Neben dem Austausch in den Dialogforen biete die Bahn allen Kommunen Gespräche an, sagt die Sprecherin der Bahn. Mit Stephanskirchen ist am 5. Dezember ein Termin vereinbart. Ein Spaziergang wird es nicht werden. Denn Mair erklärte bei der Bürgerversammlung, dass die Gemeinde sich anwaltlich beraten lasse, „wir werden alle Rechtsmittel nutzen, die Trasse zu verhindern.“ Die moralische Rückendeckung seines Vorgängers dürfte er haben. Auer, heute Kreisvorsitzender des Bundes Naturschutz, hält nach wie vor alle Trassen für „falsch und schlecht“.

Trasse ist „so nicht umsetzbar“

Die Gemeinde werde sich bei ihren Plänen zur Errichtung einer Trinkwasserversorgung für ihre 11 000 Bürgerinnen und Bürger nicht aufhalten lassen, hält Mair fest. „Der Bahn ist die Problematik sehr wohl bewusst. Die zahlreichen Grundwasserströme und Quellen im Bereich der Hochebene östlich des Inns – darunter auch die bekannte Leonhardsquelle – sind durch die Bahn-Pläne akut gefährdet. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die vorgelegten Pläne wieder verworfen werden, weil sie so nicht umsetzbar sind.“ Den Beleg für diese Behauptung sieht der Bürgermeister in den Aussagen der Bahn selbst: Denn schon in ihrer Grobtrassenplanung vom Juli 2019 schrieb die Bahn, dass die Trassenvarianten im Gemeindebereich von Stephanskirchen „mit einem hohen wasserrechtlichen Genehmigungsrisiko im Bereich der Tunnelabschnitte behaftet sind“.

Mair ist bekennender „leidenschaftlicher Bahnfahrer“, aber dieses Projekt sei, „auch aufgrund falscher Zahlen und Annahmen, nicht zu unterstützen“.

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