Leserforum
„Recht auf körperliche Unversehrtheit“ bei Mobilfunkstrahlen
Zum Leserbrief „Smartphone – ja gerne, aber bitte ohne Funkmast“ von Herbert Sax, erschienen im Lokalteil:
Es sollte sich rumgesprochen haben, dass in etlichen, von unabhängigen Wissenschaftlern erstellten Studien die gesundheitliche Gefährdung durch Mobilfunkstrahlen nachgewiesen wurde. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) zum Beispiel fordert im Amtsblatt der EU vom 04.03.22 den Schutz vor elektromagnetischer Verschmutzung, vor allem durch 5G, Anerkennung der Kritik der Bürgerinitiativen und der Ergebnisse unabhängiger Forschung, Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit, Ersetzung der ICNIRP-Richtlinien für Grenzwerte durch ein unabhängiges Gremium, Einhaltung des Vorsorgeprinzips, Anerkennung der ökologischen Umweltrisiken und der Risiken für Datensicherheit.
Diese Stellungnahme ist das vierte EU-Dokument, das die praktizierte Mobilfunkpolitik kritisiert und Schutzvorschriften einfordert. Der EWSA empfiehlt, alle Sendestationen und die von ihnen genutzten Frequenzen zu erfassen und diese Information zu veröffentlichen, um einen besseren Schutz der Interessen der Bürger und insbesondere der Risikogruppen (Kinder, Schwangere, chronisch kranke Personen, ältere Menschen, elektrosensible Menschen) zu gewährleisten. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Überwachung und Kontrolle der elektromagnetischen Verschmutzung auf der Grundlage eines stringenten interinstitutionellen und interdisziplinären wissenschaftlichen Ansatzes zu erfolgen hat. Mit der Formulierung, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten garantiert werden muss, wird anerkannt, dass durch die Strahlung dieses Recht tangiert ist und deshalb garantiert werden muss, durch volle Transparenz und die Einwilligung der Bürger.
Bernhard Hanekamp
Flintsbach