Gemeinde beauftragt Architekten
Neubau in Flintsbach: Das sind die ersten Pläne
- VonVolkhard Steffenhagenschließen
Nachdem das Haus der Gemeinde Flintsbach am Oberfeldweg 8 renovierungsbedürftig ist, steht der Entschluss, es durch einen Neubau zu ersetzen. Für das Erstellen eines ersten Konzepts wurde nun ein Architekt beauftragt.
Flintsbach – Das Wohnhaus am Oberfeldweg 8 in Flintsbach hat sicherlich schon einmal besser Zeiten gesehen. Nun ist es renovierungsbedürftig. Es befindet sich im Eigentum der Gemeinde Flintsbach und diente bis vor Kurzem als Obdachlosenquartier. Mittlerweile ist es frei gezogen und soll einem Neubau weichen, wie Flintsbachs Bürgermeister Stefan Lederwascher in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates informierte.
Fußweg soll vor neuem Gebäude angebracht werden
Das Alter des Gebäudes lässt sich aus den Bauunterlagen nicht mehr entnehmen, es soll aber um 1900 errichtet worden sein. „Vom Stil und der Bauart ähnelt es sehr dem alten Schulgebäude“, erklärte Lederwascher. Im Jahr 1953 wurde ein Gebäudeabschnitt angebaut. Dieser sei derzeit vermietet. Er wurde in der Vergangenheit regelmäßig renoviert und befindet sich in einem guten Zustand, so der Bürgermeister. Nun wurde der Oberaudorfer Architekt Raimund Baumann damit beauftragt, ein erstes Konzept für den Neubau zu erstellen. Für ihn ist es wichtig, dass das Gebäude, das direkt an der Straße steht, um rund 1,50 Meter zugunsten eines Fußgängerwegs zurückweicht. Immerhin gehört der Oberfeldweg zu den von Kindern und Jugendlichen gern genutzten Weg, da dieser auch zur Schule und zum Kindergarten führt.
Vier bis fünf neue Wohnungen sollen entstehen
„Wir wollen an dieser Stelle künftig für einen sicheren Fuß weg sorgen“, ergänzte der Rathauschef. Um eine optimierte Wohnraumnutzung auch im Dachgeschoss zu erreichen soll das Gebäude um rund 50 Zentimeter aufgestockt werden. Das Vorhaben schätzt der Architekt auf rund 1,15 Millionen Euro. Gut investiertes Geld, so Lederwascher, da nach der Fertigstellung vier bis fünf neue Wohnungen zur Verfügung stehen. Außerdem kann auch wieder eine Unterkunft für Obdachlose berücksichtigt werden.
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Abzuklären sei auch, ob und in welcher Höhe, staatliche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. In der nächsten Phase geht es um Feinplanung, sodass dem Gemeinderat eine genauere Kostenrechnung erstellt werden kann. MG