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Bergbauer zieht vor Gericht Einspruch gegen Strafbefehl zurück - Frist für Entfernung gesetzt

Maschinenpark muss aus Wald raus

Mit einer Plane abgedeckt ist der Unimog mit Kran, der schon seit längerer Zeit in dem Waldstück steht. Er ist eines der Fahrzeuge, derentwegen ein Bergbauer jetzt zähneknirschend einen Strafbefehl akzeptiert hat. Foto auer
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Mit einer Plane abgedeckt ist der Unimog mit Kran, der schon seit längerer Zeit in dem Waldstück steht. Er ist eines der Fahrzeuge, derentwegen ein Bergbauer jetzt zähneknirschend einen Strafbefehl akzeptiert hat.

Oberaudorf - Neben einem Wanderweg im Bereich des Bichlersees, mitten im Wald, stößt der Wanderer auf einen verrottenden Lkw, einen Unimog mit Kran, der offenbar länger nicht bewegt wurde, und auf von Gestrüpp überwucherte Maschinen, die zur Waldbewirtschaftung dienen.

Zu allem Überfluss befinden sich in den Tanks noch Treibstoffe und Schmiermittel, die inzwischen längst den Waldboden kontaminieren. An fünf verschiedenen Plätzen stehen sieben solcher Fahrzeuge und Maschinen. Deshalb erging ein Strafbefehl gegen den Eigentümer des Bergwaldes, der zwar die nützlichen Geräte anschaffte, diese aber nicht einsetzte, sondern im Wald abstellte und sich nicht mehr weiter darum kümmerte.

Das sah der Bergbauer jedoch ganz anders. Er erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Darüber wurde nun vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz konfrontierte den 55-Jährigen mit dem Sachverhalt, was den Angeklagten zu dem Ausruf hinriss: "Hat die Polizei nichts Wichtigeres zu tun, als bei mir herumzuschleichen?" Er verwahrte sich gegen die Unterstellung, er habe in seinem Wald "Schrottfahrzeuge" abgestellt. "Das sind alles wertvolle Maschinen, die ich für die Waldwirtschaft brauche." Er weigerte sich vor Gericht konstant, diese Gerätschaften entsorgen zu wollen. "Man kann mich doch nicht verurteilen, bloß weil irgendwann ein Tank durchrosten könnte." Des Weiteren erzählte er dem Richter, wie stark ihn Waldwirtschaft, Wegebau und Landschaftspflege, für die es nur geringe Fördermittel gebe, in Anspruch nähmen.

Amtsrichter Marco Bühl nahm ihm das allerdings nicht ab. Er legte ihm Beweisfotos vor. "Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass Sie mit diesen, beinahe im Boden festgewachsenen Fahrzeugen vor nicht allzu langer Zeit noch gearbeitet haben?" Der Bergbauer blieb dabei: "Wenn ich's brauchen tät, könnt ich sofort damit arbeiten. Und dann sind sie da, wo ich sie brauche: im Wald."

Damit konnte er jedoch weder das Gericht, noch den Oberstaatsanwalt überzeugen. "Wenn Sie darauf beharren", so der Richter, "müssen wir bei der Urteilsfindung davon ausgehen, dass Sie uneinsichtig sind. Das macht die Sache für Sie sicherlich nicht besser." Der Oberstaatsanwalt hieb in die gleiche Kerbe: "Noch stimme ich einer Rücknahme des Einspruches zu, aber nicht mehr lange. Dann wird es für Sie teurer."

Erst die mühsame Erkenntnis, dass seine Sicht der Dinge keinerlei Zustimmung fand und die Strafe nur höher ausfallen würde, bewog ihn schließlich doch dazu, den Einspruch in der Sache zurückzunehmen. Bei der Findung des Strafmaßes zeigten sich Staatsanwaltschaft und Richter gnädig. Sie beließen es bei einer Geldstrafe von 1500 Euro. Allerdings wurde dem Landwirt gleichzeitig auferlegt, dass er die Geräte und Fahrzeuge bei erster Gelegenheit - also spätestens im kommenden Sommer - zu entfernen hat.

au/Oberbayerisches Volksblatt

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