Gemeinderat zuständig für Baugenehmigung von Mobilfunkmasten
Riedering – Mit 16:0 votierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür, dass nicht der Bauausschuss, sondern der Gemeinderat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen von Mobilfunkmasten zuständig sein soll.
Was so bürokratisch klingt, hat eine lange Vorgeschichte, denn seit mehreren Jahren sind Mobilfunkanbieter auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück in der Gemeinde unterwegs. Ende 2021 gründete sich sogar eine Bürgerinitiative (BI) für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung und ein digitales Vorsorgekonzept in der Gemeinde (wir berichteten). Hannes Lang von der Verwaltung informierte das Gremium, dass am 23. Juni zwei Bauanträge eingegangen seien. Darin werden der Neubau je eines Stahlgitterturms mit gut 30 Metern Oberkante durch 1&1-Mobilfunk aus Düsseldorf auf einem Grundstück bei Neukirchen am Simssee und einem bei Riedering beantragt. Lang erläuterte weiter, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten anders entscheidet.
Eigentlich wäre für die 1 & 1-Anträge der Bauausschuss zuständig, der tagt aber innerhalb der Frist nicht mehr. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) fügte hinzu, dass – sollte der Gemeinderat der Übertragung der Zuständigkeit zustimmen – in der kommenden Sitzung Anfang August über die Bauanträge beschieden werden soll. „Damit bleibt die Frist eingehalten.“ Ohne weitere Nachfragen stimmte das Gremium daraufhin geschlossen der Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei den vorliegenden Bauanträgen für Mobilfunkmasten vom Bau- und Umweltausschuss auf den Gemeinderat zu.elk