Flintsbacher Wanderparkplatz soll gebührenpflichtig werden

Am Wanderweg zum Petersberg und zur Hohen Asten: Die Eigentümer wollen Parkautomaten aufstellen, um die Unterhaltskosten abzudecken.
Flintsbach – Zahlreiche Tourismusführer verweisen Freunde des Bergwanderns, die einen Ausflug zur Hohen Asten oder zum Großen Riesenkopf machen wollen und einen Parkplatz suchen, auf den Wanderparkplatz am Flintsbacher Steinbruch, als Ausgangspunkt ihrer Exkursion. Wo heute noch das Fahrzeug gebührenfrei abgestellt werden kann, sollen demnächst Parkplatzgebühren erhoben werden.
Das Grundstück, auf dem sich der Parkplatz befindet, gehört neben einigen Privateigentümern auch der Gemeinde Flintsbach. Um Parkplatz und Zufahrt ganzjährig Erholungssuchenden bereitzustellen, sind mit Unterhaltsaufwendungen – zum Beispiel Straßeninstandhaltung oder Winterdienst – verbunden, die Kosten verursachen.
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Außerdem stehen die Flächen wirtschaftlich nicht für eine anderweitige Verwendung zur Verfügung. Daher ist es für manche Flintsbacher Gemeinderäte nachvollziehbar, dass einige Eigentümer nun Parkplatzgebühren erheben wollen. So diskutierten sie in der letzten Gemeinderatssitzung unter anderem darüber, wer die Parkplatzbewirtschaftung übernehmen soll. Nach den Vorstellungen der Eigentümer sollen hier Parkautomaten aufgestellt werden. Diese müssen regelmäßig geleert und gegebenenfalls instandgehalten werden. Flintsbachs Bürgermeister Stefan Lederwascher (CSU) erinnerte daran, dass dort, wo Parkplatzgebühren erhoben werden, nicht nur die Gebührenzahlung überwacht werden muss, sondern auch Parkgebühren nachgefordert oder angemahnt werden müssen. Das erfordere einen wirtschaftlichen Betrieb, der nicht durch die Gemeinde alleine zu leisten wäre. So vertraten auch andere Gemeinderäte die Auffassung, dass nicht nur die Einnahmen, sondern auch die gesamten Kosten über alle Eigentümer aufzuteilen sei. Gemeinderat Martin Antretter junior (CSU), der gleichzeitig einer der privaten Eigentümer des Parkplatzes ist, schlug vor, dass in diesem Fall die Eigentümer die Bewirtschaftung in Eigenverantwortung übernehmen wollen.
Die endgültige Entscheidung kann allerdings erst nach Rücksprache mit allen Beteiligten getroffen werden. stv