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Steinbruch: Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ bekommt Rückendeckung von SPD im Landtag

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Von: Barbara Forster

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Uli Kottmann aus Nußdorf kämpft um den Heuberg. Jetzt hat er eine Petition an den Bayerischen Landtag eingereicht.
Uli Kottmann aus Nußdorf kämpft um den Heuberg. Jetzt hat er eine Petition an den Bayerischen Landtag eingereicht. © Schmetterling S.Abel

Das Ringen um die Erweiterung des Steinbruchs am Heuberg geht weiter: Nachdem das Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ einen offenen Brief an den Landrat Otto Lederer sowie an die Fraktionen im Landtag gesendet hatte, ist die SPD-Fraktion auf den Zug mit aufgesprungen. Das Bündnis freut sich über den Vorstoß im Landtag.

Nußdorf – Fraktionsvorsitzender Florian von Brunn hat seinen Widerstand gegen die Steinbrucherweiterung angekündigt und einen Antrag in den Landtag eingebracht.

Petition an den Landtag eingereicht

Auch von Brunn sieht in dem Vorhaben des Betreibers, dem Südbayerischen Portland Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, in den nächsten 50 Jahren etwa zehn Millionen Tonnen Gestein aus dem Berg zu entnehmen, einen massiven Verstoß gegen den Alpenschutz. Von Brunn erwartet von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass dieser das Projekt stoppt. Die SPD-Fraktion werde eine Umsetzung dieses Projekts „sicher nicht widerstandslos hinnehmen“, hieß es in einer Mitteilung.

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Dass dieses Thema nun auch auf Landesebene diskutiert wird, freut das Aktionsbündnis. Ein Gespräch mit Florian von Brunn soll nächste Woche stattfinden, sagt Uli Kottmann vom Aktionsbündnis. Zeitgleich habe man am 14. Mai eine Petition an den Landtag eingereicht. „Wir hoffen jetzt, dass das Landratsamt noch mehr zu spüren bekommt, dass ihnen auf die Finger geschaut wird.“

Eingriff in den naturnahen Bergmischwald?

Sowohl in der Petition als auch in dem offenen Brief macht das Aktionsbündnis auf die Missachtung des Alpenschutzes aufmerksam: Große Teile des Steinbruchs sowie die gesamte Fläche der beantragten Erweiterung würden in die Schutzzone C fallen. Die Schutzzone C gilt als Ruhezone: Erschließungen wie beispielsweise Seilbahnen oder öffentlichen Straßen sind dort untersagt.

Und Kottmann beschäftigt dabei eine zentrale Frage: „Warum gibt es in den alten Erweiterungs-Genehmigungen von 1980 und 1994 keine Diskussion, Würdigung und Nennung der Tatsache, dass der Steinbruch in der Alpenschutz-Zone C liegt?“ Denn der Plan sei seit 1976 verbindlicher Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Trotzdem wurde damals eine Werkstraße als Forststraße genehmigt, um das Verbot von Verkehrsvorhaben zu umgehen. Weiter sieht Kottmann in der Abbrucherweiterung einen Eingriff in das naturnahe Bergmischwaldökosystem und in den Lebensraum artengeschützter Tiere und Insekten.

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Anton Bartinger, technischer Leiter des Südbayerischen Portland-Zementwerks, nahm zu den Vorwürfen Stellung: „Das Projekt harmoniert mit dem Alpenschutz. Das Erweiterungsprojekt fügt sich in die Vorgaben aus dem bayerischen Alpenplan ein, so auch der Alpenschutzzone C.“ Er widersprach auch, dass Tierarten gefährdet seien.

Keine Entscheidung über Erweiterung gefallen

Überrascht zeigte sich Bartinger zudem, dass die Gegner des Vorhabens die Genehmigungsbehörde dazu auffordern würden, auf die 10.000 Tonnen CO2, die durch den Einsatz dieses Kalksteins im Zementwerk eingespart werden, im Verfahren nicht zu berücksichtigen: „Wer gegen den Steinbruch Nußdorf ist, ist auch klar gegen gelebten Klimaschutz.“

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Ina Krug, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim, erklärte auf Nachfrage, dass bislang noch keine Entscheidung über eine mögliche Erweiterung gefallen ist. „Es fehlt noch eine Stellungnahme des Betreibers.“ Zudem sei man nach wie vor dabei, die rund 1 200 Einwendungen zu prüfen. Wichtig zu wissen sei zudem, dass das Unternehmen seit 1961 eine Genehmigung für den Abbau besitze: „Die Alpenschutzzonen wurden Jahre später festgesetzt.“

Zudem wies Krug daraufhin, dass man sich in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren befinde. Und dabei sei der Alpenplan in Verbindung mit dem LEP nicht Prüfungsgegenstand. Dieser wäre nur „im Rahmen einer Bauleitplanung nach dem Gesetzbuch“ zu berücksichtigen. Und selbst dann läge kein Vorstoß vor, weil im Alpenplan keine Betriebsanlagen und bestehende Wege erfasst seien.

Anhörungsverfahren sollte öffentlich sein

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums, dass die besaget Hauptzufahrt zum Steinbruch nicht in Zone C, sondern in Zone A liegen würde. Dort seien Verkehrsvorhaben grundsätzlich möglich. Sepp Oberauer, Bürgermeister von Nußdorf, sagte gegenüber unserer Zeitung, dass ihm das breite Wissen fehle, um zu beurteilen, ob der Alpenplan verletzt wurde oder nicht. Aber der Heuberg sei Nußdorfs „Schokoladenseite“. Und dass das Aktionsbündnis nun einen Vorstoß in den Landtag gewagt hat, sei „nicht verkehrt.“ Wichtig sei vor allem, dass es ein öffentliches Anhörungsverfahren gebe.

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