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Bürgerbegehren in Oberaudorf zulässig: Auswirkungen für Pläne auf dem Gschwendtner Feld

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Von: Korbinian Sautter

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Das Bürgerbegehren rund um das Gschwendtner Feld ist zulässig: Das entschied Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt zusammen mit dem Gremium  in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Das Bürgerbegehren rund um das Gschwendtner Feld ist zulässig: Das entschied Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt zusammen mit dem Gremium in der jüngsten Gemeinderatssitzung. © Re

Gestartet, unterschrieben und geprüft landete das Bürgerbegehren „Kein Drogeriemarkt für das Gschwendtner-Feld“ in der Gemeinderatssitzung von Oberaudorf. Ergebnis: Das Begehren ist grundsätzlich zulässig. Doch es bleiben einige Fragen offen. 

Oberaudorf – Im Verhältnis zu den zahlreichen Diskussionen rund um die Bebauung des Gschwendtner Feldes wurde die Frage nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Oberaudorfer Gemeinderat diesmal schnell geklärt. Nachdem die rund 700 Unterschriften geprüft wurden und auch das Rosenheimer Landratsamt grünes Licht gegeben hatte, stand im Gremium einstimmig fest: Das Begehren ist zulässig. 

Wortlaut des Begehrens sorgt für Diskussionen

„Es ist ein absolut legitimes demokratisches Mittel“, sagte Bürgermeister Matthias Bernhardt (Freie Wähler), der jedoch auf ein Problem mit der konkreten Formulierung hinwies. Denn im Wortlaut des Begehrens heißt es: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Oberaudorf die Planung für ein Baugebiet zur Ansiedlung eines Super- und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtner-Feld stoppt und stattdessen die Alternative einer Neuansiedlung beziehungsweise einen Umbau/Ausbau solcher Märkte im bereits bestehenden, angrenzenden Gewerbegebiet verfolgt?“ 

Gerade der zweite Teil dieser Frage könnte die Gemeindeverwaltung vor Probleme stellen. „Denn das wäre nur möglich, wenn die Gemeinde im Besitz dieser alternativen Flächen wäre. Das sind wir aber nicht“, meint der Rathauschef. Da die Verwaltung aber nicht an einer rechtlichen Auseinandersetzung interessiert sei, will Bernhardt sich diesbezüglich nochmal mit den Vertretern der Initiative „Für ein lebendiges Audorf“ absprechen. Auch diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt. 

Sämtliche Pläne vorerst gestoppt

Doch was bedeutet das nun für das Gschwendtner Feld? „Die direkte Rechtsfolge ist, dass sämtliche Planungen zunächst gestoppt werden“, erklärt Oberaudorfs Geschäftsleiter Florian Seebacher. Bis zum Bürgerentscheid können die Baupläne für die Wiese nicht weiter voranschreiten. Wann der Entscheid stattfindet, ist bisher noch nicht ganz klar. Laut der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern müsste der Wahltermin auf einen Sonntag innerhalb der kommenden drei Monate fallen. „Wir würden die Abstimmung aber gerne mit den Landtagswahlen am 8. Oktober zusammenlegen“, sagt Bernhardt. Denn damit würde die Gemeinde sich viel Aufwand sowie Kosten von rund 20.000 Euro sparen. Auch hier gibt es noch Gesprächsbedarf mit der Initiative. Und die Gemeinde bräuchte eine Ausnahmegenehmigung vom bayerischen Innenministerium, denn parallel zur Landtagswahlsind andere Abstimmungen sonst nicht erlaubt.

Für Zündstoff im Gemeinderat sorgte die Frage, ob dem Bürgerbegehren der Initiative ein Ratsbegehren des Gremiums entgegengestellt werden soll, in dem die Gemeinde ihre bisherigen Pläne darlegt. „Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich notwendig ist.“, meinte Gemeinderat Patrizia Kaiser (Grüne). Sie glaubt, dass die Frage des Bürgerbegehrens jetzt schon klar genug sei und eine Alternative den Wähler verwirren könnte. Dagegen erwiderte Gemeinderat Stefan Hirnböck (Freie Wähler): „Es kamen schon einige Bürger auf mich zu, die eben noch nicht viele Informationen zu unseren Plänen haben.“ Dementsprechend sollte man durchaus beide Positionen darstellen. 

Oberaudorfer Feld mit „vielen Emotionen“ verbunden

Der Diskussion machte letztlich Hannes Rechenauer (CSU) ein Ende. „Ich spüre, dass das Thema erneut mit vielen Emotionen verbunden ist“, meint er. Dabei sollte man laut Rechenauer die Chance, jetzt die Bürger mit einzubeziehen, nutzen, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. „Dafür müssen wir die Karten auf den Tisch legen und alle Alternativen aufzeigen, damit sich jeder Bürger fundiert informieren kann.“ Zu diesem Zweck müsse man zum einen noch viele Gespräche führen und zum anderen auch ein Ratsbegehren ausarbeiten. 

Nach Szenenapplaus für Rechenauers Ansage wurde auch die Aufstellung eines Ratsbegehrens mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Dieses soll bei der kommenden Gemeinderatssitzung vorgelegt werden. Bis dahin wird Bernhardt nochmals mit der Initiative in Kontakt treten. „Geplant ist ein Treffen in der zweiten Juniwoche“, bestätigt Sepp Steinmüller, ein Vertreter der Bürgerinitiative, auf Nachfrage des OVB. Dann werde sich zeigen, wie es mit dem jetzt zulässigen Bürgerbegehren weitergeht.

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