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Entscheidung im Gemeinderat

Oberaudorf: Aussicht auf „Weber an der Wand“ und Luegsteinwand soll nicht verbaut werden

Um am südlichen Ortseingang die Ansicht auf die Luegsteinwand mit dem denkmalgeschützten „Weber an der Wand“ auf Dauer zu erhalten, erließ das Gremium erstmals eine Erhaltungssatzung.
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Um am südlichen Ortseingang die Ansicht auf die Luegsteinwand mit dem denkmalgeschützten „Weber an der Wand“ auf Dauer zu erhalten, erließ das Gremium erstmals eine Erhaltungssatzung.
  • VonRoland Schmidt
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Der Gemeinderat Oberaudorf erließ bei seiner Sitzung einstimmig eine Erhaltungssatzung zum Schutz des südlichen Ortseingangsbereiches. Damit soll die kulturell schützenswerte Ansicht auf das denkmalgeschützte Gebäude „Weber an der Wand“ und auf das Bodendenkmal „Luegsteinwand“ auf Dauer gesichert werden.

Oberaudorf – Die Satzung umfasst die linke Seite der Ortseinfahrt bis zur Baulücke 50 Meter nach der Seestraßeneinfahrt.

Maßnahme gibt der Gemeinde Kontrolle

Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO) freute sich über den einstimmig gefassten Beschluss des Gremiums: „Die Satzung gibt uns einen Kontrollmechanismus zurück, den wir bisher nicht hatten.“ Auslöser dieser Maßnahme war eine geplante Neubebauung an der Kufsteiner Straße / Ecke Seestraße.

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Sie hätte nach Meinung des Bauausschusses die Eigenart, den Charakter und die schützenswerte Ansicht im südlichen Ortseingangsbereich stark verändert. Ohne Erlass einer Erhaltungssatzung für diesen Gesamtbereich wäre eine Verhinderung jedoch rechtlich problematisch geworden. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung und Bekanntmachung sind weitreichende Folgen verbunden.

Rechtswirksam die Ansicht bewahren

So kann die Gemeinde zukünftig nicht nur massiv Einfluss nehmen, sondern setzt auch laufende Baugenehmigungsverfahren auf Antrag der Gemeinde aus. Bernhardt betonte, dass es nicht darum gehe, alles so zu lassen, wie es sei, sondern im Einzelfall rechtswirksam die Ansicht auf die Luegsteinwand bewahren zu können.

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