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Wasserburg: Prämiensparer sind sauer - Kunden kritisieren Zinsberechnungsmodus der Sparkasse

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Von: Heike Duczek

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Prämiensparer aus dem Raum Wasserburg streiten mit der Sparkasse um die Zinsberechnung nach Kündigung ihrer Verträge.
Prämiensparer aus dem Raum Wasserburg streiten mit der Sparkasse um die Zinsberechnung nach Kündigung ihrer Verträge. © picture alliance/dpa

Die anhaltende Niedrigzinsphase macht den Banken zu schaffen. Sie versuchen, langfristige, hochverzinste Sparverträge, abgeschlossen in den goldenen Zeiten, loszuwerden. Auch die Sparkasse Wasserburg hat Kündigungen ausgesprochen.

Wasserburg – Fünf Bürger aus dem Raum Wasserburg, Edling, Rott und Eiselfing wehren sich – nicht gegen die Kündigung an sich, sondern gegen die „einseitig von der Sparkasse bestimmte Zinsberechnung“. Zusammengerechnet seien ihnen gemeinsam etwa 27 000 Euro zu wenig ausgezahlt worden.

Kündigung akzeptiert, nicht aber die Auszahlungshöhe

Herbert Fußstetter aus Edling hatte drei Prämiensparverträge aus den 90er und Anfang der 2000er Jahren, die ihm helfen sollten, für das Alter anzusparen. Rudolf Mühl aus Rott hat die Verträge von seinem vor kurzen verstorbenen Vater Siegfried geerbt. Dieser war 70 Jahre lang treuer Sparkassenkunde und hatte sie 1994 abgeschlossen – ohne festgelegtes Vertragsende. Prämiensparen war damals sehr beliebt: langfristig ausgerichtet, mit variabler Verzinsung, versüßt von der Bank mit Prämien, die sich nach der Vertragslaufzeit staffeln.

Ende 2019 lag bei Fußstetter und Mühl sowie drei weiteren Betroffenen, die sich zusammengeschlossen haben, die Kündigung der laufenden Prämiensparverträge mit der Sparkasse im Briefkasten – zum 31. März 2020. Die Betroffenen legen Wert auf die Feststellung, dass sie die Kündigung zwar geärgert hat, sie den Schritt der Sparkasse jedoch hinnehmen müssten. Die Auszahlung der Prämien sei außerdem immer richtig erfolgt, sagen sie.

Kritik an Berechnungsmodus

Doch sie kritisieren den Berechnungsmodus für die Zinsen, der dem Sparer die notwendige Transparenz der Zinsentwicklung nicht biete. Die Sparkasse habe ihrer Meinung nach unwirksame Zinsanpassungsklauseln angewendet. Wichtig sei die Heranziehung eines Referenzzinssatzes der Bundesbank für langfristige Spareinlagen. Der Abstand zwischen Vertrags- und Referenzzins müsse über die gesamte Laufzeit beibehalten werden. Darauf habe auch schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hingewiesen.

Problematik bei geerbeten Verträgen

Die in den Augen der Sparkassenkunden vorhandene Problematik macht sich bei Mühl bei einem der vom ihm geerbten Verträge so bemerkbar: 21 700 Euro seien ihm ausgezahlt worden, etwa 25 000 Euro hätten es jedoch sein müssen, eine Lücke von 3200 Euro. Ein Beispiel von Fußstetter: Der Sparkassenkunde erhielt nach Berechnungen von Kreditsachverständigen 38 000 Euro aufs Konto gezahlt – 5700 Euro zu wenig, weil die Zinsen falsch berechnet worden seien. „Die Sparkasse hat den Zinssatz auf 0,01 Prozent gekappt“, sind Fußstetter und Mühl nach Offenlegung der abgerechneten Zinssätze durch das Bankhaus überzeugt. Sie haben sich tief in die Materie hingekniet und auch die Hilfe der Verbraucherzentrale Bayern eingeholt.

Widerspruch gegen Kündigung

Die Prämiensparer aus dem Raum Wasserburg widersprachen der Kündigung und forderten in einem Brief an die Sparkasse Nachberechnungen sowie die erforderlichen Zinstabellen ein. Die Sparkasse habe mit Kulanzangeboten reagiert – anfangs mit Minimalbeträgen, später mit höheren, jedoch nicht mit den geforderten. In der Regel sei etwa 50 Prozent der nach Meinung von Fußstetter und Mühl zustehenden Zinsen angeboten worden. Eine Einigung mit der Sparkasse sei nicht gelungen.

Kunden haben Interessengemeinschaft gebildet

Die in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Kunden der Sparkasse Wasserburg warten gespannt auf das Musterklageverfahren der Verbraucherzentrale Bayern gegen die Sparkasse Nürnberg vor dem Landgericht Nürnberg. Fußstetter, von Beruf Industriekaufmann, und Mühl, Betriebswirt, werden weiter kämpfen. Doch sie sind überzeugt, dass viele Sparer – vor allem ältere Bürger – nicht nachrechnen oder ihre Auszahlungen prüfen lassen. „Viele wissen nicht, was ihnen zusteht. Dabei verjähren die Ansprüche erst drei Jahre nach Vertragsende.“

Vorstand: rechtskonform verhalten

Der Vorstand der Sparkasse Wasserburg nimmt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen zu den Vorwürfen schriftlich Stellung: „Die Sparkasse Wasserburg hat sich zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse stets rechtskonform verhalten. Sich aus der Rechtsprechung ergebende Veränderungen wurden nicht nur für Neuverträge, sondern auch für Bestandsverträge zugunsten der Kunden angepasst. Zu laufenden Verträgen sowie bestehenden Kundenbeziehungen erteilt die Sparkasse Wasserburg keine Auskünfte.“

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