28-Jähriger auf der Anklagebank
Traunsteiner Gericht fällt Urteil: Drahtzieher einer Drogenkurierfahrt muss lange in Haft
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
Kiloweise Haschisch hatte ein Drogenkurier im Auto, als er bei Bad Feilnbach von der Polizei kontrolliert worden war. Vor dem Landgericht Traunstein musste sich jetzt ein 28-jähriger Marokkaner verantworten, der den Kurier zur Drogenfahrt angestiftet haben soll.
Traunstein/Bad Feilnbach – 189 Platten Haschisch mit einem Gewicht von über 18 Kilogramm fielen Rosenheimer Schleierfahnder anlässlich einer verdachtsunabhängigen Pkw-Kontrolle auf der Autobahn A 8 Richtung Salzburg bei Bad Feilnbach in die Hände. Den Kurier sollte ein 28-jähriger Marokkaner zu dem Drogenschmuggel angestiftet haben. Den Verdacht sah die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christiane voll bestätigt. Der Angeklagte wurde zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Schuldspruch stimmte mit der Anklage von Staatsanwalt Rasim Filipov überein: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Anstiftung zur illegalen Einfuhr der Drogen. In viertägiger Beweisaufnahme hatte die Kammer die Vorwürfe geprüft.
Ausgangslage war die Festnahme des Kuriers am 8. Juli 2020 auf dem Parkplatz Eulenauer Filz bei Bad Feilnbach. Der Mann sitzt bereits seine langjährige Haftstrafe ab. In dem jetzigen Verfahren belastete er seinen vor der Festnahme in Italien lebenden Hintermann im Zeugenstand in allen Punkten. Demnach hatte der Zeuge mit dem 28-jährigen Angeklagten gemeinsam zwei Wochen vor der Schmuggelfahrt 70.000 Euro Bargeld auf einem Bauernhof in Foggia/Italien in einem professionellen Versteck des Pkws eingebaut. Das Geld war für den Kauf der Betäubungsmittel in den Niederlanden gedacht. Auf der Rückreise nach Foggia zogen Schleierfahnder den Transporteur im Landkreis Rosenheim aus dem Verkehr. Knapp ein Jahr später klickten auch für den mutmaßlichen Anstifter die Handschellen. Seither saß der Marokkaner in Untersuchungshaft.
Angeklagter beruft sich auf sein Schweigerecht
Vor der Siebten Strafkammer berief sich der 28-Jährige auf sein Schweigerecht. Über seine Anwälte ließ er erklären, er habe mit all dem nichts zu tun gehabt. Staatsanwalt Rasim Filipov plädierte im Schlussantrag auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Alle Vorwürfe seien nachgewiesen. Die drei Verteidiger – Maximilian Hoh aus Rosenheim sowie Moritz Hausmann und Florian Wurtinger, beide aus München – forderten, das Verfahren einzustellen beziehungsweise Freispruch. Sie begründeten, das deutsche Strafrecht könne nicht auf den Angeklagten angewendet werden.
Dem widersprach die Siebte Strafkammer im Urteil. Wie Vorsitzende Richterin Christina Braune ausführte, hätte die Freiheitsstrafe eigentlich sechs Jahre betragen. Das Gericht habe jedoch einen Härteausgleich von zwei Monaten gewährt für eine in Italien verhängte Strafe.