Schulrektorin schlägt Kinder
Rosenheim - Die Rektorin einer Rosenheimer Grundschule soll Schüler geschlagen haben. Außerdem soll sie daran schuld sein, dass eine Mutter ihren Arbeitsplatz verlor, weil diese nicht auf eine Anzeige gegen die Schulleiterin verzichten wollte. Zehn Monate Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe sprach die Staatsanwaltschaft dafür aus. Dagegen erhob die seit August letzten Jahres vom Dienst suspendierte Rektorin Einspruch. Nun läuft ein Gerichtsverfahren gegen sie.
Der Rektorin wird vorgeworfen, ohne rechtfertigenden Grund mit der flachen Hand einem Schüler in den Nacken geschlagen zu haben, woraufhin dieser starkes Nasenbluten bekam und über nicht unerhebliche Schmerzen klagte. Einem zweiten soll die 53-Jährige eine schmerzhafte Ohrfeige verpasst und ihn an den Haaren gezogen haben. "Schüler heftig an den Haaren gerissen, als dieser dabei war, sich zu seiner Schultasche zu bücken", wird in einem dritten Fall angeführt.
Schwer wiegt zudem der Vorwurf, die Schulleiterin habe versucht, eine der Mütter unter Druck zu setzen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat die Rektorin damit gedroht, die Mutter werde ihre Anstellung beim Förderverein der Schule verlieren, falls es zu einer Anzeige komme. Die Mutter habe sich jedoch nicht einschüchtern lassen: Sie erstattete dennoch Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt. Prompt erfolgte die Kündigung. Dies wird auf das Drängen der Rektorin zurückgeführt.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat sich die Schulleiterin strafbar gemacht. Die Rektorin erhielt deshalb einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Anstiftung zur versuchten Nötigung. Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 8000 Euro sollten die Quittung für die strafbaren Handlungen sein.
Einen Strafbefehl erhielt auch die Vorsitzende des Elternvereins, die der Mutter gekündigt hatte. Ihr wird vorgeworfen, eine fristlose Kündigung ausgesprochen zu haben, obwohl ihr bewusst war, dass es keinen Kündigungsgrund gab. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die Rektorin die Elternvereinsvorsitzende aufforderte, der Angestellten die Kündigung in Aussicht zu stellen, falls sie nicht von einer Strafanzeige gegen die Rektorin absehe. 4000 Euro sollte die Vorsitzende des Elternvereins deshalb laut Strafbefehl zahlen. Sie habe einen Menschen rechtswidrig genötigt.
Beide Betroffene haben Einspruch erhoben. Deshalb laufen jetzt in beiden Fällen Gerichtsverfahren. Ein erster Termin am Amtsgericht war rasch beendet, nachdem die Richterin anordnete, es sollten zunächst Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Grundschüler erstellt werden. Ein zweiter Termin ist noch nicht anberaumt.
Die angezeigten Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung liegen schon etliche Monate zurück. Sie haben sich zwischen Mai 2008 und Januar 2009 ereignet.
Weder das staatliche Schulamt noch die Regierung von Oberbayern wollen sich derzeit mit Hinweis auf das laufende Verfahren zu den Details äußern. Von der Regierung wird lediglich bestätigt, dass gegen die Rektorin bei der Landesanwaltschaft ein Disziplinarverfahren anhängig ist. Wenn gleichzeitig ein Strafverfahren laufe, warte man in der Regel dessen Ausgang ab, bevor ein Disziplinarverfahren zu Ende geführt wird.
Die stellvertretende Schulleiterin nimmt derweil an der betreffenden Schule die Aufgaben der suspendierten Rektorin wahr.
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