Jetzt sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran
Führerschein-Tausch in der Region Rosenheim läuft zäh - wer dran ist, was man wissen muss
- VonMartin Lünhörsterschließen
Grau, rosa und gräulich-weiß. Führerscheine gibt es in vielen Farben und Größen. Damit soll bald Schluss sein. Künftig sollen alle „Lappen” einheitlich daherkommen - und ein Ablaufdatum haben. Für manche wird es höchste Zeit, ihren Schein umzutauschen. Wie der Tausch in der Region Rosenheim läuft.
Rosenheim - Unmut über den verpflichtenden Umtausch des Führerscheins gibt es in der Region Rosenheim offenbar so gut wie keinen. So heißt es zumindest aus dem Landratsamt Rosenheim auf OVB-Anfrage. „Wir stellen eher Verständnis fest”, sagt Michael Fischer, der Pressesprecher des Rosenheimer Landratsamtes. Die Bürger stünden dem Thema nach der Kommunikation in der Presse recht offen gegenüber. „Jedoch ist vielen der Weg nach Rosenheim zu weit oder zu anstrengend. Daher schiebt man den Umtausch so lange wie es geht vor sich her.”
Wenn der Antrag für einen neuen Führerschein gestellt wurde, dauert es in der Regel etwa zwei Wochen, bis er da ist. Die Zulassungsstelle geht aber davon aus, dass es sehr wahrscheinlich in den kommenden Wochen seitens der Bundesdruckerei wegen des extrem hohen Aufkommens zu Verzögerungen kommt. Geht es doch um tausende Führerscheine. Michael Fischer: „Dann kann es auch mal drei oder gar vier Wochen dauern. Das ist aber nicht die Regel.”
Wer muss wann umtauschen?
Alle Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, sollten ihren Führerschein bereits umgetauscht haben. Hier war die Frist am 19. Januar 2022. Derzeit läuft die Frist für alle Jahrgänge von 1959 bis 1964. Bis zum 19. Januar 2023 ist hier noch Zeit. Also nicht mehr lange.
Jahrgang des Führerscheininhabers | Datum des Umtauschs |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 und später | 19. Januar 2025 |
Warum längere Frist für Jahrgang vor 1953?
Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, sind vorerst vom Umtausch ausgeschlossen. Hier liegt die Frist erst im Jahr 2033. Dabei ist es unerheblich, in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde. Grund dafür ist, dass es nicht sicher ist, ob die Fahrer nach dem 19. Januar 2033 altersbedingt von ihrer Fahrerlaubnis überhaupt noch Gebrauch machen und dafür einen gültigen Führerschein benötigen. Mit Ende der Frist sind die Fahrer mindestens 80 Jahre alt.
Von diesem Angebot machen aber nicht viele Menschen Gebrauch. „Eine freiwillige Abgabe war gerade im ländlichen Raum nicht zu erwarten“, sagt Michael Fischer.
Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Der Grund für die Umtauschaktion ist eine Vorgabe der EU. Gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Hintergrund ist, dass künftig alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein sollen. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig, danach muss er neu ausgestellt werden. So wie schon bei Pass oder Personalausweis, die ebenfalls eine befristete Gültigkeit haben.
ab Ausstellungsdatum 1. Januar 1999 | Datum des Umtauschs |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
Den Antrag für den Führerschein-Tausch kann man entweder online stellen oder ausdrucken, ausfüllen und per Post an das Verkehrszentrum des Landkreises Rosenheim in der Äußeren Oberaustraße 4 schicken. Außerdem kann der Antrag auch direkt im Verkehrszentrum nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Mit dem Umtausch ist es getan
Wer nun befürchtet, eine neue Führerscheinprüfung oder einen Test machen zu müssen, kann beruhigt sein. Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Maßnahme. Es sind keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Tests zu absolvieren. Die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, bleibt bestehen. Alles, was benötigt wird, um die neue Karte zu bekommen, ist ein gültiger Personalausweis oder Pass, ein biometrisches Passfoto und ein aktueller Führerschein. Und 25 Euro, die als Gebühr für die Ausstellung des neuen Führerscheins erhoben werden.
Strafen für abgelaufene Führerscheine?
Mit Ablauf der oben genannten Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. „Seit dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben”, bestätigt Stefan Sonntag, der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd gegenüber dem OVB.
Wer also vergisst, seinen Führerschein erneuern zu lassen, muss im Falle einer Kontrolle mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Bisher gab es aber laut Stefan Sonntag keine festgestellten Verstöße wegen eines abgelaufenen Führerscheins.
Wer will, darf seinen alten Führerschein übrigens behalten. Der wird aber beim Umtausch ungültig gemacht.