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Querdenker-Schule in Deutelhausen bei Schechen: Staatsregierung will Konsequenzen ziehen

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Von: Michael Weiser

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Der „Coronaleugner-Schule“ in Deutelhausen wurde der Betrieb untersagt. Jetzt zieht die Staatsregierung weitere Konsequenzen und will Lücken in Sachen Schulpflicht schließen.
Der „Coronaleugner-Schule“ in Deutelhausen wurde der Betrieb untersagt. Jetzt zieht die Staatsregierung weitere Konsequenzen und will Lücken in Sachen Schulpflicht schließen. © Hadersbeck

Die sogenannte Querdenkerschule in Deutelhausen machte bundesweit Schlagzeilen. Und sie hat womöglich Auswirkungen auf die Gesetzeslage. Denn nach Informationen der OVB-Heimatzeitungen will die bayerische Staatsregierung aus Vorgängen wie denen in Deutelhausen nun Konsequenzen ziehen.

Schechen – Auch ohne Pläne zur Einrichtung von Querdenker-Instituten dürften die Testverweigerer den Verantwortlichen im Freistaat ein Dorn im Auge sein. Die Teststrategie an den Schulen ist schließlich eine Säule im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Hoher Aufwand für Präsenzunterricht

Auch im Landkreis Rosenheim werden Grundschüler zweimal und Schüler ab der fünften Klasse aufwärts dreimal die Woche getestet. Über eineinhalb Millionen Schnell- und Selbsttests hat das THW Rosenheim von April bis August allein an die Schulen in der Stadt und im Landkreis Rosenheim geliefert, rechnet THW-Sprecher Stefan Huber vor. Eine Zahl, die belegt, welchen Aufwand der Freistaat betreibt, um den Präsenzunterricht zu ermöglichen.

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Was nicht nur Thomas Tramp, Vorsitzender des Elternbeirats am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim, gut findet. Testen sei wichtig, sagt er. Andererseits sei auch der Aufwand, den die Schulen für das Distanzlernen treiben müssten, „nicht verhältnismäßig“. Den Vorstoß des Ministeriums für die grundsätzliche Pflicht zur Anwesenheit findet er daher bedenkenswert.

Weil Schule mit leibhaftigen Alterskameraden und Lehrern eben etwas anderes ist als der Solo-Trip vorm Bildschirm. Es gehe auch darum, die „Gemeinschaft beim Lernen und im Schulleben“ sicherzustellen, heißt es seitens des Ministeriums.

0,29 Prozent nicht anwesend

Dem will sich nicht jede Familie anschließen. Eine aktuelle Erhebung an den Schulen hat ergeben, dass aktuell 0,29 Prozent der Schüler in Bayern „wegen Befreiung, Beurlaubung oder fehlender Testbereitschaft“ nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und stattdessen die von der Schule bereitgestellten Angebote des Distanzlernens wahrnehmen.

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Dort ist ihre Teilnahme am Unterricht aber offenbar nicht zu kontrollieren. Die Einrichtung in Deutelhausen war den Behörden zunächst auch deswegen nicht aufgefallen, weil das anderweitige Fehlen ihrer Schüler nicht bemerkt worden war. Und das waren nicht wenige: Etwa 50 Schüler der Jahrgangsstufen ein bis neun besuchten nach Informationen der Regierung von Oberbayern die obskure Schule.

Bis auf zwei Fälle habe die Schulaufsichtsbehörde keine Hinweise darauf gehabt, dass die betreffenden Schüler ihre Schulpflicht im Präsenz- oder gegebenenfalls Distanzunterricht verletzt hätten. Insbesondere sei an den Schulen im näheren Umkreis von Schechen nicht festzustellen, dass sich dort Fälle des Fernbleibens vom Präsenz- oder Distanzunterricht auffällig gehäuft hätten, sagte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern, wo die Schulaufsicht angesiedelt ist.

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Nun verschärft der Freistaat die Gangart. Welcher junge Mensch auch immer gesundheitlich dazu in der Lage sei, solle eine Schule besuchen, heißt es aus dem Kultusministerium. Dazu kündigte das Ministerium „neue Hinweise zu den Beurlaubungsregelungen und zum Umgang mit der Schulbesuchspflicht von Schülern an, deren Eltern der schulischen Testobliegenheit nicht nachkommen“.

Einsatz gegen „Schwänzer“

Was das bedeutet, steht bereits in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern. Die Schulpflicht sei in erster Linie eine Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts, steht da. Schüler, die nicht geimpft oder genesen seien, sich nicht den erforderlichen Tests unterziehen und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen könnten, „verletzen daher grundsätzlich ihre Schulpflicht“. Damit umschrieben ist eine Ordnungswidrigkeit, die schulpflichtige wie auch erwachsene Menschen in Deutschland kurz als „Schwänzen“ bezeichnen.

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