Wechsel im Naturschutzbeirat Rosenheim
Paul Geisenhofer übergibt sein Amt nach 18 Jahren an Dr. Tobias Hafner
Landrat Otto Lederer entließ bei der jüngsten Sitzung des Naturschutzbeirates Paul Geisenhofer, der sein Amt auf eigenen Wunsch nach 18 Jahren abgibt. Dr. Tobias Hafner übernimmt für ihn und erhielt seine Berufungsurkunde.
Rosenheim –Dr. Tobias Hafner ist als neues Mitglied im Naturschutzbeirat berufen worden. Er folgt auf Paul Geisenhofer, der seit 2004 Mitglied im Naturschutzbeirat war. Bei der jüngsten Sitzung des Naturschutzbeirates hat Landrat Otto Lederer Geisenhofer entlassen und Dr. Hafner seine Berufungsurkunde ausgehändigt.
Landrat dankt Geisenhofer für knapp 20 Jahre Einsatz
Landrat Lederer bedankte sich zunächst bei Geisenhofer für 18 Jahre zuverlässige Arbeit im Naturschutzbeirat. „Sie waren dank Ihres großen Fachwissens, Ihrer konstruktiven Beiträge und besonders durch Ihre ruhige und besonnene Art stets eine große Bereicherung“, betonte Lederer. „Wir danken Ihnen für knapp zwei Jahrzehnte, die Sie sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben und wünschen für die Zukunft alles Gute.“ Paul Geisenhofer verlässt das Gremium auf eigenen Wunsch. Seine Nachfolge tritt Dr. Hafner an. Bereits seit 1. Juli 2021 ist er sein Nachfolger als Leiter des Wasserwirtschaftsamtes. Zuvor war er in der Abteilung Wasserwirtschaft im Bayerischen Umweltministerium tätig.
Naturschutzbeirat ist wichtiger Ratgeber für Naturschutzbehörden
Er ist Doktor der Ingenieurwissenschaften und auf Wasserbau und Wasserwirtschaft spezialisiert. Landrat Lederer dankte ihm für seine Bereitschaft: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, auf Ihre Eindrücke und Ihre fachliche Expertise.“
Neben Dr. Hafner sind Felix Wölfl, Dr. Herbert Reuther, Johann Mayer und Robert Haidacher Teil des Naturschutzbeirats. Ihre Stellvertreter sind Ronald Zillmer, Uwe Holst, Christiane Mayr, Sebastian Pertl und Alfred Ringler. Sie alle sind Vertreter aus den Bereichen Botanik, Ökologie, Forst, Fischerei, Landwirtschaft, Biologie und Wirtschaft. Der Naturschutzbeirat hat die gesetzlich festgelegte Aufgabe, die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich zu beraten.
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Er soll bei grundsätzlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes gehört werden. Vor Erlass von Rechtsverordnungen hat er beispielsweise ein Mitwirkungsrecht. In zurückliegenden Jahren befasste sich der Naturschutzbeirat beispielsweise mit der Aktualisierung und Ausweisung mehrere Landschaftsschutzgebiete. Auch bei der Gründung des Landschaftspflegeverbandes des Landkreises Rosenheim wurde der Naturschutzbeirat gehört. Im Landkreis Rosenheim gibt es ihn seit 48 Jahren.
re/MG