Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag
CSU und Freie Wähler: Unterirdische Anbindung bei Brenner-Nordzulauf
Vor der Vorlage einer endgültigen Streckenführung für eine mögliche neue Bahntrasse im Inntal Richtung Brenner verlangen die Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern im bayerischen Landtag für Niederaufdorf mehr Anwohnerschutz.
München / Rosenheim (dpa) - In einem Dringlichkeitsantrag fordern beide Fraktionen, dass der Bund eine Machbarkeitsstudie für eine unterirdische Verknüpfungsstelle bei dem Ort im südlichen Inntal erstellen lässt.
Die Anwohner müssten bestmöglich geschützt werden. „Beim Brenner-Nordzulauf haben wir daher im Koalitionsvertrag vereinbart, uns für eine vorrangig unterirdische Anbindung einzusetzen“, betonte Manfred Eibl, verkehrspolitischer Fraktionssprecher. In der Region um Rosenheim sorgt der Brenner-Nordzulauf regelmäßig für Protest.
Nach Ostern: Ein konkreter Trassenvorschlag für den Brenner-Nordzulauf
In einem Raumordnungsverfahren hatte die Regierung von Oberbayern die von der Deutschen Bahn vorgelegten Trassenvorschläge geprüft. Dabei wurde eine Trasse als nicht raumverträglich beurteilt. Für die übrigen vier wurden umfangreiche zusätzliche Anforderungen formuliert, die die Bahn in ihre weitere Planung einbeziehen muss. Nach Schätzungen könnte der Brenner-Nordzulauf bis im Jahr 2040 gebaut werden und in Betrieb gehen.
Im nächsten Schritt will die Bahn nach den Osterferien einen konkreten Trassenvorschlag für den sogenannten Brenner-Nordzulauf vorlegen. Danach muss der Bund über die Umsetzung entscheiden.
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Kapazität für den Brenner-Basistunnel erweitern
Die neuen Gleise sollen die Kapazitäten zum künftigen Brenner Basistunnel erweitern, an dem in Italien und Österreich gebaut wird. Damit sollen ab etwa 2030 mehr Güter auf die Schiene kommen. Der Neubau ist aber heftig umstritten. Die Gegner argumentieren, es gebe keinen Bedarf. Sie fürchten mehr Lärm und eine jahrelange Baustelle im ohnehin vom Verkehr stark belasteten Inntal.
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Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) hatte Ende Januar bei der Vorstellung der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens betont, die Erfordernis für den Neubau sei noch nicht erwiesen. Dies aber fordere der bayerische Koalitionsvertrag.