Verdacht auf Erkrankung unter Beteiligten
Verfahren gegen falschen „Impfarzt“ aus Rosenheim verschiebt sich
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
Der Traunsteiner Landgerichtsprozess gegen den falschen Corona-Impfarzt verzögert sich. Der geplante Fortsetzungstermin der Sechsten Strafkammer am Donnerstag (17. Februar) kann wegen des Verdachts auf eine Erkrankung nicht stattfinden. Das bestätigte Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler.
Traunstein/Rosenheim/München – Dem Angeklagten Stefan H., ein Theologe ohne ärztliche Ausbildung und Doktortitel aus Ottobrunn (Landkreis München), liegen 1450 Fälle der gefährlichen beziehungsweise vorsätzlichen Körperverletzung zur Last. Knapp 500 Taten, begangen in Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld sowie mit Mobilen Impfteams in Heimen im Kreis Rosenheim, ließ der Angeklagte am ersten Verhandlungstag über seine Verteidiger einräumen. Die übrigen 955 Impflinge wurden nach den Argumenten der Anwälte nicht durch den Angeklagten verletzt.
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Die Kripo Rosenheim hatte Betroffene einer „vorsätzlichen Körperverletzung“ durch Impfung unter Aufsicht des angeblichen „Arztes“ per Fragebogen angeschrieben. Im Ergebnis hätten sich 279 Personen auch impfen lassen, wenn sie gewusst hätten, dass der Angeklagte kein Arzt war. 523 Personen kreuzten „Ich weiß nicht“ an. 153 antworteten gar nicht. Diese Summe von 955 Personen rechneten die Verteidiger aus der Gesamtzahl von 1450 Geimpften heraus.
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Damit verbleiben die 306 vom Angeklagten eigenhändig Geimpften, angeklagt als „gefährliche Körperverletzung“, und solche, die von medizinischem Fachpersonal unter Aufsicht des Angeklagten geimpft wurden, damit aber rückwirkend nicht einverstanden gewesen wären und somit Opfer einer „vorsätzlichen Körperverletzung“ wurden. Von der überraschend in dem Prozess bekannt gewordenen HIV-Erkrankung des 50-Jährigen war in den Fragebögen allerdings nicht die Rede.
Die Hauptverhandlung soll nun am Donnerstag, 3. März, weitergeführt werden.