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Urteil des Landgerichts Traunstein

Genspuren des Angeklagten auf falscher Million für 1860 Rosenheim gefunden

200000 Euro verlor ein Geschäftsmann, der mit dieser Geldanlage eigentlich die Sportjugend des TSV 1860 fördern wollte.
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200000 Euro verlor ein Geschäftsmann, der mit dieser Geldanlage eigentlich die Sportjugend des TSV 1860 fördern wollte.
  • VonMonika Kretzmer-Diepold
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Ein 63-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Rosenheim wollte die Jugendabteilungen der Fußballvereine TSV 1860 Rosenheim und Spielvereinigung Unterhaching finanziell stärken. Dabei fiel er auf einen Trickbetrug herein und verlor in Mailand 200000 Euro.

Traunstein/Rosenheim – Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler verhängte am Montag, 6. Februar, gegen einen 34 Jahre alten Serben eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Beihilfe zum Betrug.

Der 63-jährige Geschäftsmann war im Herbst 2022 auf der Suche nach Sponsorengeldern für die Sportjugend. Über zwei Bekannte, die gute Erfahrungen mit „Investoren“ in Italien gemacht hatten, kam es zu einem Kreditvertrag über zehn Millionen Euro mit einem „indischen Investor“. Einzige Bedingung war, eine 200 000 Euro teure Kreditausfallversicherung zu übernehmen.

Bei Übergabe des Betrags in bar in Mailand werde er die erste Million des Zehnmillionen-Euro-Kredits sofort erhalten, wurde dem Zeugen schriftlich zugesagt.

Er fuhr im Oktober 2022 mit seinen eigenen 200 000 Euro in die Lombardei. In Mailand erwarteten ihn zwei Unbekannte. Fremden wollte der Bayer das viele Geld aber nicht einfach im Freien aushändigen. Man einigte sich auf ein Lokal in der Nähe. Unter den kritischen Augen des Geschädigten wurden sowohl die 200 000 Euro als auch die für ihn gedachte Million in einem Prüfgerät auf ihre Echtheit gecheckt. Irgendwann wurde die Million wohl ausgetauscht. denn zuhause hatte der 63-Jährige nur mehr wertloses Papier in der edlen Schuhschachtel.

„Nur“ Beihilfe zum Betrug

Die zentrale Frage in diesem Prozess war: Fungierte der Angeklagte als Mittäter oder leistete er „nur“ Beihilfe zum Betrug? Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling war nach der Beweisaufnahme zum Vorwurf der Mittäterschaft gelangt. Er forderte sieben Jahre Haft im Schlussantrag.

Auf Beihilfe stützten sich die Verteidiger aus München, Ricarda Lang und Andreas Müller. Sie hielten zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für ausreichend.

Der Vorsitzende Richter Volker Ziegler werte das Geschehen als „hanebüchen“.

Geld in edler Schuhschachtel

Zu den Genspuren des Serben an einigen der falschen Noten und an der Schuhschachtel meinte Ziegler: „Das bedeutet, der Angeklagte hat beides angefasst.“ Die Kammer habe die Einlassung, der 34-Jährige sei nur bei dieser einen Gelegenheit eingesetzt worden, nicht widerlegen können. Volker Ziegler konstatierte. „Es stand Spitz auf Knopf, ob der Angeklagte Mittäter oder Helfer war.

Zu seinen Gunsten haben wir auf die mildere Variante entschieden. Er hatte nicht die Tatherrschaft über den gesamten Plan.“ Zu Lasten des 34-Jährigen gehe der erhebliche Schaden, zu seinen Gunsten das Geständnis und die Leichtgläubigkeit des Geschädigten, „der bewusst ein hohes Risiko eingegangen ist“: „Das ist aber immer so bei Betrugstaten.“

Keine Stellungnahme vom Oberstaatsanwalt

Die Auslieferungshaft nach der Festnahme Anfang Juli 2022 in Italien werde 1:1 auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Den Haftbefehl hielt die Kammer aufrecht. Der 34-Jährige und seine Anwälte zeigten sich bereit, das Urteil zu akzeptieren. Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling wollte noch keine Stellungnahme abgeben, ob er die Entscheidung anfechten wird.

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