Corona-Regeln für Rosenheim: Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen kommt
Die 7-Tage-Inzidenz für Stadt und Landkreis Rosenheim liegt über dem kritischen Wert von 50. Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen haben die Stadt und der Landkreis Rosenheim, in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim, die Corona-Regelungen für die Region verschärft.
Update 19. Oktober, 17.56 Uhr
Einmal mehr haben sich die Vorschriften rund um Corona für Stadt und Landkreis Rosenheim geändert – und angesichts der sich zuspitzenden Lage verschärft. Seit Wochenbeginn gilt für Stadt und Landkreis Rosenheim ab 50 Fällen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf Basis der „7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (Gesundheitsministerium):
- Maskenpflicht an allen Schulen und Hochschulen – und damit neu auch wieder für Grundschüler.
- Private Treffen (Spieleabende, Grillen) sowie private Feiern (Hochzeit, Geburtstage etc.) sind unabhängig vom Ort der Veranstaltung ab sofort auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände beschränkt.
- Sperrstunde in der Gastronomie: 22 Uhr.
- In der Stadt Rosenheim gilt des Weiteren ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.
- Die Maskenpflicht auf frequentierten Plätzen wie beispielsweise am Max-Josefs-Platz wird von der Stadt Rosenheim noch ausgearbeitet und soll laut Sprecher Christian Schwalm am Dienstag (20. Oktober) veröffentlicht werden.
- Weiter gültig in Stadt und Landkreis: die Besuchsbeschränkung in Kliniken und Altenheimen mit einer Person pro Tag und Bewohner beziehungsweise Patient.
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Update 18. Oktober, 16.10 Uhr:
Alle Schüler in Stadt und Landkreis Rosenheim müssen die Maske auch im Unterricht tragen
Wie nun auch das Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Rosenheim melden, gilt aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenzzahl ab dem 19. Oktober die Maskenpflicht im Unterricht auch in den Grundschulen.
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Auch Kinder im Hort und in der Mittagsbetreuung in Bayern müssen bei hohen Corona-Zahlen die Maske tragen.
Die Zahl der Schüler und Lehrer in Quarantäne nimmt derweil stetig zu. Etwa 19 000 Schüler (von rund 1,65 Millionen in Bayern) und 1705 Lehrer (von 155 000) waren Stand Freitag isoliert. Das geht aus Zahlen des Kultusministeriums hervor. Rund 800 Schüler sind an Corona erkrankt - in der Vorwoche waren es noch etwa 330. Bei den Lehrern sind 93 erkrankt, in der Vorwoche waren es 62.
Von den Kitas waren Stand Donnerstag, 15. Oktober, 121 (von bayernweit rund 9800) geschlossen - davon 36 vollständig und 85 teilweise, teilte das Sozialministerium mit.
Meldung 16. Oktober, 18.38 Uhr:
Rosenheim – In Stadt und Landkreis Rosenheim gelten ab Samstag (17. Oktober): Sperrstunde um 22 Uhr; privat wie auch im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr wie fünf Personen treffen oder zwei Hausstände (dann auch mehr wie fünf Personen); bei privaten Festen (Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen) oder Vereinsveranstaltungen sind in Innenräumen maximal 25, draußen 50 Personen erlaubt.
Neue Regeln gelten vorerst für eine Woche
Und: In Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen ist pro Tag nur ein Besucher pro Bewohner zugelassen. Ausnahme: Minderjährige dürfen von beiden Eltern gemeinsam besucht werden. In der Stadt Rosenheim gilt zudem ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, in der Fußgängerzone, in den Parks und an den Seen.
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Die entsprechenden Allgemeinverfügungen für Stadt und Landkreis gelten vorerst eine Woche. Sollten Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, zuletzt angekündigt von Ministerpräsident Markus Söder, Nachbesserungen erfordern, würden die Regelungen angepasst, heißt es von den Behörden.
Maskenpflicht für alle Schüler ab der fünften Klasse
An den weiterführenden Schulen in Stadt und Landkreis ändert sich vorerst nichts: Hier soll auch zu Wochenbeginn Stufe zwei des Rahmen-Hygieneplans des Bayerischen Kultusministeriums gelten. Das heißt: Maskenpflicht für alle Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht, sofern der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht gewährt werden kann. Ausdrücklich nicht betroffen bis dato: die Grundschulen.
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Die Stadt Rosenheim begründet ihre Verschärfungen unter anderem damit, die inzwischen „nahezu unkontrollierbaren Party-Veranstaltungen einzudämmen, die als sehr infektionsträchtig bewertet werden“. Veranstaltungen wie Gottesdienste, Messen, Amateursport oder kulturelle Veranstaltungen sind, so heißt es aus dem Rathaus, von der Beschränkung derzeit nicht betroffen.
Private Feiern zumindest im kleinen Rahmen möglich
Der Unterschied zwischen privaten Zusammenkünften und den privaten Feierlichkeiten in Privaträumen, zu denen maximal 25 Leute kommen dürfen, liegt, so erklärt es die Stadt, im Anlass. „Der Stadtverwaltung war es im Hinblick auf die Akzeptanz der Verschärfungen wichtig, dass private Familienfeiern wie der Geburtstag der Eltern, eine Firmung, Taufe, Kommunion oder der Kindergeburtstag zumindest im kleinen Rahmen bis 25 Personen noch stattfinden können“, so der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Oliver Horner.