- vonChrista Auerschließen
Folgen einer Keilerei: Das Amtsgericht Rosenheim hat vier Männer aus dem Raum Rosenheim zu Freiheitsstrafen von einem Jahr beziehungsweise zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagten im Alter zwischen 39 und 45 Jahren hatten den Streit zwischen zwei Familien auf der Straße ausgetragen.
Rosenheim – Zum Freiheitsentzug wegen gefährlicher Körperverletzung kommt noch eine Geldbuße über 1500 Euro. Am 15. Juni vergangenen Jahres lieferten sich die Mitglieder zweier kosovarischer Familien in der Rosenheimer Wildbarrenstraße eine Massenschlägerei mit mehreren Verletzten.
Großaufgebot der Polizei
Die Auseinandersetzung führte dazu, dass die Polizei mit einem Großaufgebot an Beamten anrückte. Laut Zeugen gingen sie mit einer Eisenstange, Holzstöcken und einem Messer aufeinander los. Auslöser der Fehde war scheinbar ein unerlaubtes Treffen der Tochter der Familie K. mit dem Sohn der Familie H. Bereits am Vortag war es deshalb zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Lesen Sie auch: 40-Jähriger entblößt sich vor jungen Frauen: Traunsteiner Gericht ordnet Unterbringung an
Bei dieser wurde jedoch niemand verletzt. Tags darauf hatten die Familien sich angeblich zu einer Aussprache mit Familie H. verabredet. Doch so weit kam es nicht: Die Kontrahenten trafen schon vorher auf der Straße an der Kreuzung Wildbarrenstraße/Enzensbergerstraße aufeinander, als sie verkehrsbedingt anhalten mussten.
Gelegenheit zum Angriff genutzt
Laut Anklage haben die Beschuldigten, die den Fahrzeugen der Familie H. bereits seit einiger Zeit gefolgt waren, die Gelegenheit zum Angriff genutzt, nachdem die Fahrzeugkolonne zum Stehen gekommen war. Anschließens seien die Männer sofort aus ihren Autos ausgestiegen und nach vorne gestürmt.
Lesen Sie auch: 20-Jähriger bricht im Bernauer Gefängnis einem Mithäftling den Kiefer
Jeder habe einen Baseballschläger, einen Holzknüppel oder eine Metallstange mit sich geführt. Damit und mit ihren Fäusten sollen die Männer gemäß aufs Heftigste auf ihre Kontrahenten eingeschlagen haben. Ein Polizeibeamter, der zufällig Zeuge des Geschehens wurde, untermauerte den Tatvorwurf und belastete die Angeklagten schwer. Die älteren Männer seien sofort auf die Mitglieder der Familie H. losgegangen.
Mit Messer eingestochen
Der Jüngere sei ein wenig später dazugekommen. Ob er zugeschlagen hatte, daran konnte der Zeuge nicht mehr erinnern. „Es war wie Kickboxen“, sagte der Polizist, der mit seinen Kindern ursprünglich ins Freibad wollte und sich mit seinem Wagen plötzlich inmitten einer Massenschlägerei wiederfand.
Lesen Sie auch: Judenfeindliche Flugblätter verteilt: Oberaudorferin wegen Volksverhetzung verurteilt
Nachdem er gesehen habe, wie ein Mitglied der Familie H. mit einem Messer von hinten auf den 43-jährigen Angeklagten eingestochen hatte, habe er eingegriffen. Noch in Shorts habe er die acht Männer, die sich bei der Auseinandersetzung zum Teil nicht unerhebliche Blessuren zugezogen hatten, getrennt und die Situation deeskaliert, bis das Großaufgebot der Polizei gekommen sei, sagte der Beamte. Die Angeklagten hatten hingegen behauptet, die Aggressionen seien von Familie H. ausgegangen.
Angeklagte gestehen
Deren Mitglieder seien ausgestiegen und hätten unvermittelt losgeschlagen, beteuerten die vier Männer. Sie hätten in Notwehr gehandelt. Nach Rücksprache mit ihren Verteidigern rangen sich die Angeklagten zu einem Geständnis durch. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr. Das Gericht orientierte sich mit seinem Strafmaß weitgehend am Antrag der Verteidigung. Dennoch: „Selbstjustiz gibt es bei uns nicht“, heißt es in der Urteilsbegründung.