32-Jähriger akzeptiert das Urteil nicht
Nach Urteil im Prozess um Vergewaltigung in Obing: Verteidigung geht in Revision
- VonMonika Kretzmer-Diepoldschließen
Das Traunsteiner Landgerichtsurteil gegen einen 32-jährigen Rumänen – acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung einer 55-jährigen Frau mitten in der Nacht auf einer Wiese in Obing - wird nicht rechtskräftig. Das teilte Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim auf Anfrage mit.
Traunstein/Obing –Sein Mandant werde das Urteil der Siebten Strafkammer vom Mittwoch, 25. Januar, nicht akzeptieren und habe ihn beauftragt, es per Revision zum Bundesgerichtshof vom obersten deutschen Strafgericht überprüfen zu lassen, berichtete der Anwalt.
Gemäß Anklageschrift, Geständnis und Urteil hatte der 32-Jährige die Frau, die in der Nacht zum 2. April 2022 auf einem unbeleuchteten Fußweg heimgehen wollte, etwa 150 Meter vor ihrer Wohnung mit einem Griff von hinten um den Hals in seine Gewalt gebracht. Er nahm ihr mit dem Arm im Gesicht die Luft zum Atmen, drückte fester zu, wenn sie um Hilfe rufen wollte und zerrte die Wehrlose an einem Haus vorbei über eine Strecke von 248 Meter auf eine mit Schnee und Gülle bedeckte Wiese.
Frau empfand Todesangst
Dort vergewaltigte der Bauhelfer die körperlich unterlegene 55-Jährige vielfach. Versuchte die Geschädigte zu schreien, stieß er ihr Gesicht in den Schnee-Gülle-Matsch. Dazu sprühte er ihr ihr eigenes Deo, das sie in der Handtasche hatte, in das Gesicht und raubte 230 Euro aus ihrem Portemonnaie. Die Frau empfand Todesangst, nicht zuletzt durch die Drohung „Tomorrow no police, sonst Familie tot.“
Schließlich stieß er die Frau rücklings in den eiskalten Moosmühlbach und flüchtete. Großes Glück der Frau war: Sie fiel bei dem Stoß in das eiskalte Gewässer auf die Füße. Sie konnte sich nach Hause retten. Ihr Freund sorgte für Hilfe. Der Täter entkam zunächst unerkannt, wurde aber im Rahmen der aufwendigen Polizeifahndung in der Nacht des 9. April 2022 in Obing festgenommen.
Zivilpolizisten war der 32-Jährige aufgefallen, als er in der Dunkelheit ein Pärchen verfolgte und sich dabei immer wieder hinter parkenden Autos verbarg. Der Bauhelfer weilte zur Tatzeit erst wenige Wochen wegen einer Arbeitsmöglichkeit in Deutschland und wohnte in der Nachbarschaft des Opfers.
Opfer lange in Therapie
Die beiden kannten sich nur vom Sehen. Zunächst hatte der Tatverdächtige bei der Kripo Traunstein und auch jetzt vor Gericht alles abgestritten. Nach Hinweis von Vorsitzender Richterin Christina Braune auf die eindeutige Beweislage laut Akten stimmte der 32-Jährige nach einem Rechtsgespräch einer Vereinbarung zu. Gegen ein vollumfängliches Geständnis, das der Angeklagte danach tatsächlich über seinen Anwalt abgab, sollte die Freiheitsstrafe zwischen sieben Jahren zehn Monaten und acht Jahren vier Monaten liegen.
Dem trugen Staatsanwältin Karin Hahn und Verteidiger Harald Baumgärtl in den Plädoyers Rechnung. Die Anklägerin ging wie Nebenklagevertreter Korbinian Ortner aus Traunstein in ihrem Schlussantrag an den oberen Rand, der Verteidiger an die untere Grenze der Strafspanne. Das Gericht erkannte auf eine Strafe dazwischen. Strafschärfend wirkten vor allem die brutale Tatbegehung, die schlimmen Folgen für das Opfer, das noch lange therapeutische Begleitung benötigen wird, aber auch generalpräventive Gründe wie das beeinträchtigte Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung durch solche Verbrechen.