Bußgelder gehen in die Zehntausende
Lohn-Trickser: 147 Verstöße in Rosenheim in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres aufgedeckt
Das Hauptzollamt Rosenheim hat im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 482 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Im Fokus standen illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne.
Rosenheim – Allein Baufirmen bekamen 151 Mal Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt (IG BAU). Sie beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Demnach hatten es die Rosenheimer Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 147 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Etwa weil Mindestlöhne unterschritten, nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei wurden Bußgelder in Höhe von rund 56.000 Euro verhängt, davon 4100 Euro gegen Bauunternehmen.
„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen, wie auf dem Bau, als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert Harald Wulf, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern. Allerdings müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen an die Vorschriften halten und für einen höheren Kontrolldruck sorgen. Das gelinge nur, wenn die FKS in Rosenheim personell erheblich aufgestockt werde. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne, den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts würden in Deutschland 7,2 Millionen Beschäftigte davon profitieren.
„Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die als übergeordnete Behörde die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt“, fordert Wulf. Eine solche „Arbeitskontrolle aus einer Hand“ habe sich in Frankreich und Spanien bewährt. Entscheidend sei hierbei, die Tarifpartner zu beteiligen. „Wenn Gewerkschaften oder Betriebsräte Hinweise an die Arbeitsinspektion herantragen, muss dies ebenfalls zu Ermittlungen führen“, so Wulf. Außerdem müsse die Behörde bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen. Die IG BAU setzt sich zudem dafür ein, auffällige Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit“, erläutert Wulf die Hintergründe.
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