Kolbermoorer Bauausschuss lehnt Bau an der Filzenstraße ab
Will jemand in so einem „Vogelkäfig“ wohnen?
- VonKathrin Gerlachschließen
Die Baupläne eines Bürgers aus der Filzenstraße 28 haben sich erst einmal zerschlagen. Mit einer Bauvoranfrage wollte er vor der Erstellung detaillierter Planungsunterlagen klären, ob sein Vorhaben bauplanungsrechtlich überhaupt zulässig und somit genehmigungsfähig ist.
Kolbermoor – In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Bauausschuss nun mit dem Projekt. Geplant war, im bislang grünen und etwa 390 Quadratmeter großen Bereich zwischen den zwei Gebäuden im Norden und Süden an der Filzenstraße 28 neu zu bauen. Entstehen sollten ein kleines Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 80 Quadratmetern und zwei Vollgeschossen sowie eine Garage mit einer Grundfläche von etwa 50 Quadratmetern.
Wie die Bauverwaltung erläuterte, haben die beiden bestehenden Gebäude nur einen Abstand von 14 Metern. Würde in diesem Zwischenbereich ein weiteres Gebäude errichtet, gäbe es zwei Probleme: Die baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen könnten nicht eingehalten werden.
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Zudem käme es zu einer Überverdichtung des Wohngebietes. Damit würde sich das Projekt nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches nicht in die nähere Umgebung einfügen. Bauplanungsrechtlich wäre es also nicht zulässig. Bürgermeister Peter Kloo stellte aber zugleich die Frage nach der Baukultur, denn seiner Meinung nach wolle „in solch einem Vogelkäfig doch niemand wohnen“.
Vielmehr solle die Bauverwaltung im Gespräch mit dem Bauwerber abwägen, in welchem Bereich des Grundstückes eine Erweiterung der bestehenden Gebäudes oder ein Neubau sinnvoller wäre. Der Bauausschuss folgte der Empfehlung der Verwaltung mit einem 6:1-Entscheid und verweigerte der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen.