Neue Gebührenordnung
So teuer ist künftig das Kolbermoorer Wasser
- VonJohannes Thomaeschließen
Der Stadtrat in Kolbermoor beschloss einstimmig die Erhöhung der Wasserkosten. Was das für eine dreiköpfige Familie an Kosten im Jahr bedeutet.
Kolbermoor – Bei der Bereitstellung des Trinkwassers müssen die Kommunen kostendeckend arbeiten, das heißt, sie sollen weder Verluste einfahren noch Gewinne machen. In Kolbermoor werden die Wasserpreise für vier Jahre kalkuliert. Diese Kalkulationen sind dann im Grunde „Erwartungshochrechnungen“, in die unter anderem Faktoren wie die zukünftigen Wasserverbrauchsmengen einfließen, aber auch die Kosten, die in diesen vier Jahren für den Unterhalt der Wasserversorgung anfallen werden.
Weichen die tatsächlich entstandenen Kosten von den erwarteten ab, ergibt sich eine Über- meist aber eine Unterdeckung. Diese muss dann im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Ein Grund für solche Abweichungen können zum Beispiel vermehrte Straßenarbeiten innerhalb des Kalkulationszeitraums sein.
Gründe für Abweichungen
„Wenn eine Straße schon einmal offen ist“, so erklärt Armin Schmöller, der kaufmännische Werkleiter des Wasserwerkes, der in der Stadt unter anderem für das Beitrags und Erschließungsrecht zuständig ist, „dann nutzen wir das bei älteren und anfälligen Leitungsabschnitten gleich für deren Austausch. Es wäre den Bürgern nicht verständlich zu machen, warum eine frisch gerichtete Straße vielleicht nur ein halbes Jahr nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgerissen werden muss, weil dort dann die Wasserleitung endgültig den Geist aufgegeben hat“.
Turnusgemäß wäre die nächste Gebührenkalkulation in Kolbermoor erst für 2023 angestanden, die Verluste aus den letzten Jahren sind mit insgesamt 364.000 Euro aber schon jetzt so hoch, dass die Stadtverwaltung beschloss, den Abrechnungsschnitt vorzuverlegen. Hätte man das nicht gemacht, so sagt Armin Schmöller, wäre die Unterdeckung so angewachsen, dass bei der nächsten Kalkulationsperiode die Trinkwassergebühren einen unverhältnismäßig hohen Sprung nach oben hätten machen müssen. So aber ist die Erhöhung, die der Stadtrat einstimmig beschloss und die seit 1. Januar gültig ist, maßvoll ausgefallen. Sie beträgt für das laufende Jahr nur 10 Cent pro Kubikmeter.
Gebührenordnung weist verschiedene Preis auf
Allerdings gilt diese Preiserhöhung tatsächlich nur für 2022, denn es ergab sich bei der neuen Kalkulation die Besonderheit, dass sie auch eine Überdeckung aus den Jahren 2015 bis 2018 „aufarbeiten“ muss. Dies muss bis Ende dieses Jahres erledigt sein, so dass die neue Gebührenordnung für die Jahre 2022 bis 2025 zwei verschiedene Wasserpreise ausweist: Für 2022 beträgt die Wassergebühr 1,10 Euro pro Kubikmeter; ab 2023 beträgt die Wassergebühr 1,19 Euro pro Kubikmeter.
Neue Kalkulation
Außerdem wurde der sogenannte Herstellungsbeitrag neu kalkuliert. Er wird einmalig immer dann fällig, wenn zum Beispiel ein Neubau errichtet wurde und ist sozusagen die „Eintrittsgebühr“ in die städtische Wasserversorgung. Dieser Herstellungsbeitrag richtet sich nach der Quadratmeterzahl des Grundstücks und der Quadratmeterzahl der darauf gebauten Geschosse.
Herstellungsbeitrag sinkt
Die gute Nachricht hier: der Herstellungsbeitrag sinkt in der laufenden Kalkulationsperiode, und zwar für den Quadratmeter Grundstücksfläche von 1, 25 Euro auf 1,16 Euro und für den Quadratmeter Geschossfläche von 4,90 Euro auf 4,47 Euro.
Das zahlen die Kolbermoorer ab jetzt
Hochgerechnet auf die jährlichen Mehrkosten zahlt eine dreiköpfige Familie bei einem durchschnittlichen Jahreswasserverbrauch von 120 Kubikmetern damit 2022 insgesamt zwölf Euro mehr als bisher, ab nächstem Jahr 22,80 Euro mehr als bisher. Zu beachten ist, dass es sich bei all diesen Preisen um Nettopreise handelt, zu denen noch sieben Prozent Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind. Damit liegen die Gebührensätze Kolbermoors in etwa gleichauf mit denen von Bad Aibling oder Stephanskirchen, wo derzeit pro Kubikmeter 1,15 Euro zu zahlen sind, was aber deutlich günstiger ist als etwa in Neubeuern oder Aschau, wo Beträge von 1,71 beziehungsweise 1,73 Euro fällig werden.