Kolbermoorer Musikschule
„Brauchen dringend Räume“: So soll es mit dem geplanten Anbau weitergehen
- VonJohannes Thomaeschließen
Läuft alles nach Plan, könnte der Anbau der Musikschule bald fertig sein.Wann es soweit sein könnte, welche Vorteile das für die Kolbermoorer hätte und wie die Planung jetzt ablaufen soll.
Kolbermoor – Günther Obermeier, Leiter der Kolbermoorer Musikschule, ist froh, dass jetzt wieder Bewegung in die Anbaupläne der Musikschule kommt. Wenn jetzt alles optimal läuft, könnte man mit dem Abriss des alten BRK-Gebäudes und dem Neubau noch im nächsten Jahr beginnen, so meint er, die Musikschule könnte dann über ihren Erweiterungsbau ab 2024 verfügen.
Auch ein neues Büro hätte Platz
Und für das zusätzliche Gebäude hätte er auch schon Pläne: Dort könnte ein neues Büro entstehen sowie weitere Musikräume, sagt er. Bisher seien in dem historischen Gebäude sechs Räume für die Schüler. Die anderen außerhalb des Gebäudes: Ein Schlagzeugraum in der Mittagsbetreuung, vier in der Mangfallschule und vier in der Adolf-Rasp-Schule, sagt er.
Aber vorher steht noch einiges an: Bauen im Denkmalschutz ist schwierig. Noch komplizierter wird es, wenn öffentliche Förderungsmittel im Spiel sind, wie die Stadt derzeit bei der Anbauplanung für die Musikschule feststellt.
Zur Vorgeschichte: Bereits im Februar 2020 wurde dem Bauauschuss ein erster Entwurf für den Anbau vorgestellt. Die Stadt hatte diesen Entwurf dann bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Ziel war es, Mittel aus einem Förderungstopf „Innen statt Außen“ zu bekommen, einem Förderprogramm mit dem intelligente Innenstadtverdichtung statt neuer Flächenverbrauch unterstützt werden soll.
Regierung hält Entwurf für nicht optimal
Bei den Abstimmungsgesprächen zeigte sich, dass die Regierung den vorgelegten Entwurf für die Stadtmitte Kolbermoors für nicht optimal hält. Zwar hatte der Denkmalschutz keine grundsätzlichen Einwände, trotzdem regte die Regierung von Oberbayern die Durchführung eines Architektenwettbewerbs an.
Sieger könnte Zuschlag bekommen
Um die Durchführungsbestimmungen genau dieses Wettbewerbs ging es nun bei der jüngsten Stadtratssitzung. Nach den Vorstellungen der Verwaltung, die in der Sitzungsvorlage ausgeführt wurden, sollten für den Wettbewerb vier Architekturbüros gewonnen werden. Um den finanziellen Rahmen hinsichtlich Preisgeldern und Honoraren überschaubar halten zu können, schlägt die Stadt ein besonderes „Zuckerl“ vor: dem Wettbewerbssieger soll die Beauftragung mit der Planung bis hin zur Genehmigungsplanung in Aussicht gestellt werden.
Dies ist jedoch eine Lösung, die bei vielen Stadträten auf Skepsis stieß. Sebastian Daxeder (CSU) etwa betonte, dass der Entwurf, der vom Preisgericht für den besten gehalten würde, nicht automatisch auch der Beste für Kolbermoor sein müsse.
Auch Gerhard Duschl (CSU) meinte, er fände es besser, die Preisgelder zu erhöhen und sich dafür nicht von vornherein auf den Wettbewerbssieger als zukünftigen Plangestalter festlegen zu müssen. Zweiter Bürgermeister Dieter Kannengießer, der die Sitzung leitete, hingegen erklärte, dass es ohne diese Beauftragungsaussicht schwierig werde, für ein Vorhaben mit überschaubarem Umfang genügend Planungsbüros zu finden. Das werde, so sei zu befürchten, auch dann nicht leichter, wenn man die Preisgelder erhöhe, die Tatsache der damit verbundenen Mehrkosten für die Stadt noch gar nicht einmal berücksichtigt.
Kein automatischer Zuschlag für Sieger
Diese Sachzwänge stießen zwar bei den Stadträten auf gewisses Verständnis, Daxeder aber hatte noch eine „Sicherheitsfrage“: Was sei, wenn der Siegerentwurf unverhältnismäßig teurer als die anderen sei – sei man auch dann jeder Entscheidungsmöglichkeit benommen? Kannengießer verwies hier auf die Tatsache, dass im Beschlussvorschlag von keiner automatischen Beauftragung des Wettbewerbssiegers die Rede sei, sondern davon, dass dem Architekturbüro, das den „annehmbarsten Entwurf“ vorstelle, der Planungsauftrag „in Aussicht gestellt werde“.
Vier Architekltenbüros dabei
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mit vier Gegenstimmen verabschiedet, er lautet: „Zur Weiterbearbeitung der Planung für den Anbau er Musikschule wird ein Plangutachten in Form einer Parallelbeauftragung mit vier Architekturbüros durchgeführt. Dem Büro mit dem annehmbarsten Entwurf wird eine Beauftragung in Aussicht gestellt.