Entscheidung nach Aktenlage
Warum zwei Prutdorfer mit ihrer Klage gegen die Ortsumgehung Frasdorf-Prien scheitern könnten
- VonJens Kirschnerschließen
- Oliver Langschließen
Zwei Prutdorfer haben gegen die Pläne des Staatlichen Bauamts für eine Ortsumgehung um den Priener Ortsteil geklagt. Eigentlich sollte die Sache mündlich verhandelt werden, doch nun steht zu befürchten, dass die Klage abgewiesen wird.
Prien/München – Am Dienstag (22. November) sollte eigentlich der Münchener Verwaltungsgerichtshof über die geplante Ausbaustrecke der Staatsstraße 2093 zwischen Frasdorf und Prien verhandeln. Doch nun wurde der Termin für die Sitzung kurzfristig abgesagt, wie sowohl der Anwalt der Kläger als auch das Gericht selbst auf Anfrage bestätigen.
Stattdessen entscheidet der zuständige achte Senat am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun nach Aktenlage. Geklagt gegen die Genehmigung für die geplante Ausbaustrecke hatten zwei Prutdorfer. Ein Kritikpunkt der Planung: Es sei nicht geprüft worden, ob ein Ausbau der existierenden Strecke nicht ebenso zu deren Entlastung und Verkehrssicherheit beitrage. Beide Kläger sind zudem Eigentümer einiger Flächen, über welche die geplante Umgehung laufen würde, sollte sie gebaut werden dürfen. Der anstehende Zwangsverkauf gehöre jedoch nicht zu den Gründen, warum beide rechtlich gegen die Genehmigung vorgingen,wie sie bei einem Ortstermin im August den OVB-Heimatzeitungen sagten.
Spatenstich für 2023 geplant
Ursprünglich sollte 2023 der Spatenstich für das Bauprojekt erfolgen. Eine Ortsumgehung, von der sich viele Bewohner Prutdorfs Erleichterung vom Durchgangsverkehr auf der Staatsstraße 2093 erhoffen (wir berichteten). Die Strecke verläuft zwischen Prien sowie Frasdorf und schlängelt sich durch den Ortsteil Prutdorf, wo es dadurch immer wieder auch zu gefährlichen Situationen kommen soll.
Die Umfahrung des Dorfes soll in einem weiten Bogen nahe eines nahe gelegenen Walds verlaufen. Die Genehmigung hierfür erteilte die Regierung von Oberbayern im August 2021, nachdem das Staatliche Bauamt Rosenheim die Planungen für das Vorhaben angestoßen hatte.
Frist für Begründung versäumt?
Gegen diesen sogenannten Planfeststellungsbeschluss klagten besagte Prutdorfer. Zudem haben sich die Kläger mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt. Statt den Streit mündlich zu verhandeln, will der Verwaltungsgerichtshof nunmehr im Einvernehmen mit beiden Parteien nach Aktenlage entscheiden.
Dies möglicherweise auch, weil es die Beschwerdeführer versäumt hätten, ihre Klage rechtzeitig zu begründen, wie Priens Bürgermeister Andreas Friedlich (ÜWG) vonseiten des Gerichts vernommen haben will. In diesem Fall müssten die Richter die Klage aus formalen Gründen abweisen. Friedrich ist ausgesprochener Befürworter der Umleitung. Der Anwalt der Kläger geht indes bereits jetzt davon aus, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen.