Bauamt droht zu überlasten
Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn verlangt Gebühr für Auskunft zu Grundsteuer
- VonElisabeth Kirchnerschließen
Aufgrund der Grundsteuerreform rechnet die Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn mit einem Ansturm an Nachfragen. Um die dadurch anfallenden Personal- und Sachaufwendungen halbwegs decken zu können, erhebt sie eine Gebühr. Wie hoch diese ausfällt, lesen Sie hier.
Breitbrunn – Mit 7:0 Stimmen beschloss das Gremium der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn, dass Antragsteller, die Auskünfte für die Neubewertung der Grundsteuer bei der Verwaltung suchen, eine Gebühr von 50 Euro je angefangener halbe Stunde zu entrichten haben.
Geschäftsstellenleiter Thomas Wagner begründete dies damit, dass man aufgrund der Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern bezieht sich auf die Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche – mit einer Auskunftswelle in der Verwaltung rechne. Insbesondere bei älteren Gebäuden sind diese Informationen oft nicht vorhanden. Bei derzeit 1857 Grundsteuerfällen in allen drei Gemeinden wird das Bauamt damit erheblich belastet werden.
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Im Schnitt wird für ein Auskunftsersuchen pro Fall mit 20 bis 30 Minuten gerechnet. Für Auskünfte, die einen besonderen Aufwand erfordern, kann nach Art. 6 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 des Kostengesetzes ein Betrag von fünf bis 25.000 Euro angesetzt werden.
„Als angemessen wird eine Gebühr von 50 Euro betrachtet, auch wenn sie lediglich einen Anteil der Personal- und Sachaufwendungen decken“, erklärte Wagner. Vergleichbare Benutzungsgebühren werden auch bei Auskünften durch das Bayerische Staatsarchiv verlangt.
Da keine Nachfragen hierzu kamen, stimmten die Mitglieder einstimmig dem Beschlussvorschlag zu. PW