Übersee: Zweitwohnungssteuer in Übersee auf 20 Prozent erhöht
ittere Pille für die 94 steuerpflichtigen Zweitwohnungsinhaber in Übersee: Nach einem Beschluss des Gemeinderates in der jüngsten Sitzung wird der Steuersatz für ihre Zweitwohnungen noch für dieses Jahr auf 20 Prozent erhöht.
Übersee – BBislang galt ein Steuersatz von acht Prozent – allerdings bei etwas anderen Berechnungsgrundlagen.
Grundlage der Neuerung war ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2019, das den Steuermaßstab der Jahresrohmiete aus dem Jahr 1964 von zwei Gemeinden für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach Ansicht des bayerischen Gemeindetages soll die Berechnung nun künftig nach der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete erfolgen, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent.
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Einige Nachbargemeinden haben ihre Vorgehensweise abgestimmt und einen gemeinsamen Steuersatz von 15 Prozent festgelegt. Das Überseer Gremium war jedoch für eine Erhöhung von 20 Prozent. „Die sich eine zweite Wohnung leisten können, dürften auch eine Erhöhung von 20 Prozent verschmerzen“, meinte Paul Stephl (FBL). Hans Thullner (Die Grünen) hatte die erhöhte Einnahmequelle für die Gemeinde in diesen unsicheren Zeiten im Blick.
Gegen die Anregung aus dem Überseer Gremium, das Einkommen der Zweitwohnungsinhaber als Maßstab für die Steuerveranlagung mitzuberücksichtigen, sprach sich die Mehrheit aus. Leo Segin (GfÜ) sagte: „Bei der Veranlagung sollte es weiterhin nur auf die Größe der Wohnung ankommen.“ Für Hans Schönberger (FBL) und Margarete Winnichner (Die Grünen) waren die finanziellen Aspekte nicht das Wichtigste. Sie drückten die Hoffnung aus, dass potenzielle Geldanleger eine 20-prozentige Erhöhung vom Kauf einer Zweitwohnung abhalten würden. Damit stünde dann wieder mehr Wohnraum für Einheimische zur Verfügung. vd