„Schützenliesl“ als Gallionsfigur der Brauerei
Traunsteiner Gastronom will Kultfigur als Logo: Gerichtsstreit um „Bayerns erstes Pin-up-Girl“
Was für eine Karriere: Eine hübsche junge Frau wird zufällig entdeckt und zur Werbeikone ihrer Zeit. Das passierte vor rund 140 Jahren einem Münchner Biermadl. Bis heute ist die „Schützenliesl“ so begehrt, dass um sie gestritten wird, sogar vor Gericht. Daran beteiligt: Ein Gastronom aus Traunstein.
München/Traunstein – Eine fesche Frau im Dirndl, die zehn Krüge stemmt und fröhlich auf einem Bierfass balanciert – dieses Bild machte eine Münchnerin als „Schützenliesl“ zur Kultfigur. Der Maler Friedrich August von Kaulbach hatte sie, inspiriert von der Hilfskellnerin Coletta Möritz, auf eine Leinwand gemalt, die 1881 beim VII. Deutschen Bundesschießen auf der Theresienwiese das Wirtshaus „Zur Schützenliesl“ zierte und Scharen von Männern anlockte.
Aus dem Festzelt wird vorerst nichts
Rund 140 Jahre später ist ein Rechtsstreit entbrannt: Ein Wirt will sie für ein Wiesn-Zelt – und eine Brauerei als Marke für ein Bier. Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist nun klar: Aus den Plänen für ein „Schützenlisl“-Festzelt (Schreibweise mit „i“ statt „ie“) wird vorerst nichts. Allerdings ist die jetzt verkündete Entscheidung nicht rechtskräftig.
Lesen Sie auch: 300.000 Euro für Hundebiss? Gericht muss neu verhandeln
Geklagt hatte die Münchner-Kindl-Brauerei in Traunstein. Sie baut gerade in München eine Produktionsstätte und will „Bayerns erstes Pin-up-Girl“ – wie die „Schützenliesl“ auch bezeichnet wird – als Marke für ihr Bier. Nach Auskunft des Gründers Dietrich Sailer ist sein Unternehmen Rechtsnachfolgerin des Münchner Kindlbräu, das beim Bundesschießen das „Schützenliesl“-Wirtshaus betrieben und das Bild auch schon auf Flaschenetiketten verwendet hatte, wenn auch leicht abgewandelt. Diese Rechte, die inzwischen bei Löwenbräu lagen, habe man übernommen, sagt Sailer.
Der beklagte Wirt Lorenz Stiftl betreibt schon ein kleineres Wiesn-Zelt und hat sich 2016 in leicht abgewandelter Schreibweise die Markenrechte für ein „Schützenlisl“-Zelt auf der nostalgischen Oidn Wiesn eintragen lassen. Weil seine Bewerbungen um eine Zulassung des Zeltes aber erfolglos blieben, erklärte das Landgericht diese Marken nun für verfallen.
Der Wirt habe es versäumt, die Zeichen innerhalb von fünf Jahren zu benutzen, urteilte die 33. Zivilkammer. Dass er im Sommer 2021 einen Biergarten nach der „Schützenlisl“ benannte, diente nach Ansicht des Gerichts nur dazu, den Verfall der Marken zu verhindern.
Schützengesellschaft erhebt Anspruch
Auch die Königlich Privilegierte Hauptschützengesellschaft München erhebt Anspruch, hat aber mit dem Prozess nichts zu tun. „Uns gehört das Bild“, stellt Schützenmeister Georg Pfaff fest. Das Originalbild hängt im Festsaal des Augustiner Schützengartens. Die Gesellschaft wolle nun ihre Rechte eintragen und alte Einträge löschen lassen, so Pfaff.
dpa