„Offensichtliche Willkürakte“
Streit um Jodl-Grab auf der Fraueninsel: Künstler zeigt drei Bundesverfassungsrichter an
- VonMathias Weinzierlschließen
Der Streit um das sogenannte Jodl-Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee geht in eine weitere Runde: Künstler Wolfram Kastner, der die Grabstätte des NS-Kriegsverbrechers unter anderem mit roter Farbe beschädigt hatte, hat jetzt Strafanzeige gegen drei Richter am Bundesverfassungsgericht gestellt.
Chiemsee – Der Künstler Wolfram Kastner hat Strafanzeige gegen drei Richter am Bundesverfassungsgericht gestellt. Das teilte Kastner jetzt in einer Presseerklärung mit. Die Richter hätten sich „in formeller wie materieller Weise so weit von Recht und Ordnung entfernt, dass man ihnen elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte“ vorwerfen müsse, so die Begründung des Münchner Künstlers.
Kastner reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte nicht anzunehmen. Diese hatten ihn dazu verurteilt, rund 4000 Euro an die Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl zu zahlen, weil er deren Familiengrabstätte auf der Fraueninsel beschädigt hatte.
Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um das Familiengrab auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es seit Jahren Streit. So hatte Kastner unter anderem das Kreuz der Grabstätte mit roter Farbe bemalt. Nach einer Klage der Familie hatten ihn die Gerichte in München zur Übernahme der Reparatur- und Reinigungskosten verurteilt.