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Gericht Traunstein

Schöffen gesucht

Bei Gericht sind neben den Berufsrichtern Schöffen tätig. Am Ende des Prozesses urteilen Schöffen gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

Traunstein – Auch Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind hier Jugendschöffen tätig. Am Ende des Prozesses urteilen Schöffen gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

Die Amtszeit läuft vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Wer sich als Jugendschöffe bewerben möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ausreichende Sprachkenntnisse. Außerdem muss er seinen Wohnsitz im Landkreis Traunstein und Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Wer sich für das Amt interessiert, hat noch bis 17. Februar Zeit, seine Unterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformular findet man unter www.traunstein.com (Stichwort Jugendschöffen). Kontakt Andrea Beilhack, Telefon 08 61/58-5 79 oder E-Mail an Andrea.Beilhack@traunstein.bayern.

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