Satzung gilt rückwirkend
„Wir waren früher zu günstig“ - Gebühren am Bad Endorfer Friedhof erhöht
- VonElisabeth Kirchnerschließen
„Wir waren früher zu günstig.“ Auch wenn der Satz von Katharina Schneider von der Verwaltung makaber klang, der neuen Gebühren- und Benutzungssatzung des Friedhofs stimmten die Gemeinderäte des Marktes Bad Endorf geschlossen zu.
Bad Endorf – Für Einzel- und Familiengräber schlagen künftig zwischen 36,12 Euro und 113,57 Euro zu Buche. Das bedeute eine Erhöhung um jeweils gut 72 Prozent, so Schneider. Für ein vierstelliges Familiengrab sind das konkret statt 44,93 Euro nunmehr 77,31 Euro. Die Standesbeamtin erläuterte ausführlich die Gründe für die Erhöhung der Gebühren.
Grabgröße spielt eine Rolle
In den vergangenen Jahren habe der Friedhof ein Defizit von gut 25 000 Euro eingefahren, man könne hier aber keine Nachkalkulation erstellen. Ein Überschuss sei „zwar nicht ethisch, aber gut“, daher müsse die Gebühren-Kalkulation „angemessen“ sein. Bei der Kalkulation spielten auch die Äquivalenzziffernkalkulation, also Grabgröße und -belegung, eine Rolle, genauso wie die Betriebsabrechnung der Bestandsgräber und der Vergleich der Friedhofsgebühren mit den Nachbargemeinden.
Und bei Letzterem sei die Gemeinde eben „früher zu günstig“ gewesen, und bleibe dies auch trotz Erhöhung. Weiterhin werde für die Benutzung seines Leichenhauses – im Gegensatz zu den Nachbargemeinden – keine extra ausgewiesene Gebühr verlangt. Schneider ging noch auf die neuen Bestattungsformen ein. Eine Urnenerdgrabstätte an der Rückseite der Urnenmauer kostet 42,14 Euro und im Gemeinschaftsgraburnenfeld 24,69 Euro. Dazu kommen jeweils 128,38 Euro Pflegegebühren, die Bestattung in der Erdurne auf der Ruhewiese kostet pro Jahr 27,01 Euro.
Sonderbestattungen sind nicht möglich
Der Möglichkeit, sich in Tüchern bestatten zu lassen, wie es Eduard Huber (Grüne) einforderte, erteilte Schneider eine Absage. Man wolle niemand ausschließen, aber der lehmige Boden und die vielen zusätzlichen Gebote bei einer muslimischen Bestattung, wie beispielsweise eine Ausrichtung nach Mekka oder die Nutzung unbefleckter Erde, erforderten eine andere Bewirtschaftung.
Huber hakte weiter nach, warum bei den Personalkosten nur 1,5 Prozent Tariferhöhung miteingerechnet wurden. Diese Kosten müssten „ethisch vertretbar sein“, sagte Anna-Maria Höchner von der Verwaltung.
Sie habe sich dazu mit anderen Gemeinden wie beispielsweise der Stadt Nürnberg kurz geschlossen. Höchner ging noch auf einige Neuerungen bei der Benutzungssatzung ein. So werden offizielle Öffnungszeiten – sommers, von März bis Oktober, von 7 bis 21 Uhr und winters von 7 bis 18 Uhr – hinzukommen. Die Gemeinde habe schließlich eine Verkehrssicherungspflicht.
Ergänzt wurde in der Präambel, dass der Friedhof „nicht nur als letzte Ruhestätte, der inneren Einkehr und der Trauer“ dient, sondern „darüber hinaus auch eine bedeutende Grünfläche mit einem hohen Erholungswert“ ist. Paragraf 13 regelt die Rechte an Grabstätten. So kann man an einer belegungsfähigen Grabstätte ein Nutzungsrecht erwerben, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht. Zusätzlich zu den Grabinschriften sind eingravierte QR-Codes mit Informationen über den Verstorbenen samt Lebensgeschichte zulässig. Dazu habe es schon eine Anfrage gegeben, sagte Schneider: „Da müssen wir mit der Zeit gehen.“
Beschluss gilt rückwirkend
Gräber auf dem dritten Friedhof sollen künftig mit maximal zehn Zentimeter eingefasst werden, Platten für Erdurnengräber sind gestattet. Zuwiderhandlungen auf dem Friedhof können mit bis zu 2500 Euro Strafe geahndet werden. Auf Nachfragen von Maren Weigand (FWG-ÜL) bestätigte Schneider, dass Urnengräber für zehn Jahre belegt werden können und dass das Grabnutzungsrecht um mindestens fünf Jahre verlängert werden kann. Die Gebühren gelten rückwirkend zum 1. Januar, man habe bei Anfragen hierzu entsprechend informiert.
Bettina Scharold (CSU) hakte nach, wie viele Verstorbene von der rückwärtigen Gebührenerhöhung betroffen sind. „Vier“ war die kurze Antwort Schneiders. Bürgermeister Alois Loferer (CSU) beendete die Debatte und ließ über die Friedhofsgebührensatzung und die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen abstimmen. Beiden Satzungen stimmte das Gremium geschlossen zu.