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Vergabe von preisgünstigem Bauland

Halfing – Nach langer Überlegungszeit und zwei Sondersitzungen des Halfinger Haupt- und Finanzausschusses hat sich der Gemeinderat Halfing in seiner jüngsten Sitzung auf ein neues Einheimischenmodell verständigt.

Bürgermeister Peter Böck betonte: „Es ist uns nicht leicht gefallen, die rechtlichen Vorgaben mit den eigenen Vorstellungen in Einklang zu bringen.“ Aber er hoffe, dass der ausgearbeitete Entwurf zügig durchgesprochen und als solches genehmigt werde.

Laut Entwurf können sich nur Personen oder Familien für preisgünstiges Bauland bewerben, deren Vermögen nicht über dem rechnerischen Verkehrswert eines Grundstücks liegt. Diskussionen gab es hier bezüglich dem Wort „Bewerber“, denn ein junger Mann, der beispielsweise noch zu Hause wohnt, sei nicht mit einem Hauseigentümer gleichzusetzen, merkten einige Gemeinderäte an. Das Gremium verständigte sich schließlich auf die Formulierung: „Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind Personen, die oder deren Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bereits Eigentümer oder Erbbauberechtigte … sind.“

Auch beim Stichpunkt Einkommenshöhe gab es Wortmeldungen. Während die einen Gemeinderäte sich für die Obergrenzen von einem Bruttojahreseinkommen von 51 000 Euro bei Singles und 110 000 Euro bei Paaren (wie vom Bayerischen Gemeindetag formuliert) aussprachen, waren andere dafür, sich an den Durchschnittswerten (vom Bayerischen Amt für Statistik vorgegeben) zu orientieren. Dieser Punkt wurde schließlich dahingehend formuliert, dass „der Bewerber maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde erzielen“ dürfe. „Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften werden die Einkommen addiert. Grundlage für das durchschnittliche Jahreseinkommen sind die jeweils aktuellen Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Der Betrag wird vom Gemeinderat im Vergabejahr jeweils entsprechend der Entwicklung des Durchschnittseinkommens der Gemeinde festgesetzt.“

Zum Zuge kommen die Bewerber anhand eines Punktekatalogs, bei dem die Hälfte der Punkte anhand sozialer Kriterien zu erwerben ist und die andere Hälfte über die Verwurzelung am Ort. So gibt es Punkte für jedes Kind im Haushalt, für Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann ebenfalls bis zu zehn Bonuspunkte bringen.

Wohnsitz wichtiges Kriterium

Für einen bisherigen Wohnsitz in Halfing gibt es Punkte, wobei das Kriterium auch gilt, wenn jemand aktuell nicht mehr in Halfing lebt. Auch wer in Halfing arbeitet, aber nicht wohnt, kann Bonuspunkte erwerben. Festgelegt wurde auch, dass ein Bauwerber zwei Drittel seines Anwesens selbst nutzen muss. Käufer sind zudem verpflichtet, das Vertragsgrundstück innerhalb von fünf Jahren bezugsfertig zu bebauen. Für den Fall, dass gegen dieses Baugebot verstoßen wird, steht der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zu.

Diskutiert wurde auch die Frage nach der Gültigkeit der alten Richtlinien. Das Gremium verständigte sich schließlich dahingehend, dass aus diesen Richtlinien „keine Ansprüche auf Grundstücksvergaben nach früheren Richtlinien oder Notarverträgen abgeleitet werden. Die früheren Richtlinien bleiben von dieser Richtlinie unberührt.“

Die Gemeinderäte genehmigten einstimmig diesen Entwurf für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung. Der neue Richtlinienkatalog soll, so der abschließende Beschluss, den Gemeinderäten in einer der kommenden Sitzungen zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden.

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