Gegen eine Fortschreibung
Frasdorfer Gemeinderat übt Kritik am Regionalplan: Das sind die Gründe
- VonHeinrich Rehbergschließen
„Die Gemeinde Frasdorf ist der Ansicht, dass der vorgelegte Entwurf des Regionalplans dringend einer Korrektur bedarf“, sagt Frasdorfs Bürgermeister Daniel Mair in der jüngsten Gemeinderatssitzung. En Detail erklärt er seinem Gremium welche Hürden auf Frasdorf zukommen könnten.
Frasdorf – Da mit der aktuellen Fassung die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht mit den großen Herausforderungen der Ausweisung von bezahlbaren Wohnbauflächen für junge Familien und Gewerbeflächen für junge Unternehmer und Existenzgründer in Einklang zu bringen ist.“ Bürgermeister Daniel Mair verlas in der vergangenen Gemeinderatssitzung die Stellungnahme der Gemeinde Frasdorf zum angekündigten Regionalplan. Das Gremium folgte dem Vorschlag und lehnte den vorgestellten Entwurf zur weiteren Fortschreibung in dieser Form ab.
Fortschreibung wird kritisch gesehen
„Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt die 15. Teilfortschreibung des Regionalplans „Siedlungswesen“ als äußerst kritisch an, da die fast parallele Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Bayern erfolgt und diese Pläne inhaltlich abgestimmt und zielführend sein sollten“, waren sich die Gemeinderäte und die Verwaltung einig.
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Die Gemeinde Frasdorf bittet in ihrer Stellungnahme, den unbestimmten Rechtsbegriff der bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung und weitere schwammige Formulierungen im Regionalplan zu konkretisieren. Neu eingeführte und undefinierte Fachbegriffe trügen ebenfalls nicht zu einer Erhellung des Gesamtproblems bei.
Einwohnerschwelle liegt bei 5000
Die neu eingeführte Einwohnerschwelle von 5000 hat nicht nur für die Gemeinde Frasdorf mit ihren knapp über 3000 Einwohnern weitreichende Konsequenzen für die weitere gemeindliche Entwicklungsperspektive von Bauland für Wohnen, Gewerbe und Daseinsvorsorge. Diese festgelegte Einwohnerzahl schaffe Fakten, baue unüberwindbare Schwellen auf, verhindere ortsplanerisches Handeln und ermögliche keine weitreichende und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für die Gemeinde Frasdorf, so der Bürgermeister. Die Stärkung der regionalen Planungsebenen dürfe nicht dazu führen, dass die kommunale Planungshoheit, das kommunale Selbstverwaltungsrecht und die gemeindliche Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt oder vollkommen ausgeschlossen werde.
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Der Abschnitt „Siedlungsentwicklung und Freiraum“ des Entwurfes sieht vor, dass gewachsene Siedlungsstrukturen mit ihren Einzelhöfen und verstreut liegenden schützenwerten Weilern vor weiterer Siedlungsentwicklung zu bewahren sind. Das würde für die Flächengemeinde Frasdorf mit ihren 73 Ortsteilen bedeuten, dass die Schaffung von Wohnraum ausgeschaltet wäre.
Weiterentwicklung von Tourismus gefährdet
Der Tourismusbetrieb als Broterwerb für die Gemeinde Frasdorf ist auf die Schaffung, den Ausbau und die Renovierung neuer und vorhandener Unterkunftsmöglichkeiten angewiesen. Ein erzwungener Stillstand dieser Maßnahmen würde einen Rückstand erzeugen.
Die „Ressourceneffiziente Siedlungsentwicklung“ sieht die Schaffung neuer Siedlungsflächen nur in Verbindung mit einem leistungsfähigen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz als gegeben an. Auch hier wird ein nicht definierter Begriff verwendet und es stellt sich die Frage, wie ein „leistungsfähiger Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz“ auszulegen ist, so Mair. Die Gemeinde Frasdorf befürchtet bei einer sehr restriktiven Auslegung, dass weitere Siedlungsflächen nicht mehr entwickelt werden können.
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Die im Leitbild genannte gemeindeübergreifende Abstimmung der Siedlungsentwicklung kann aus den praktischen Erfahrungen mit den sechs umliegenden Gemeinden, Aschau , Samerberg, Riedering, Rohrdorf, Prien und Bernau nicht im Sinne der Fortschreibung des Regionalplans sein. Die Festlegung der Abstimmung sämtlicher Entwicklungen von Flächen für Wohnzwecke, gewerblichen Zwecken sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit allen Nachbargemeinden – fünf davon über 5000 Einwohner - führt zu einem erheblichen Aufwand für alle beteiligten Verwaltungen. Sie würde zukünftige Projekte um Jahre verzögern, bis ein interkommunales Entwicklungskonzept zwischen den beteiligten Gemeinden abgestimmt wäre. Kurz- und mittelfristige Chancen zur Schaffung neuer Flächen für Wohnbebauung oder Gewerbe, die über dieses abgestimmte interkommunale Entwicklungskonzept hinausgehen würden, könnten von der Gemeinde Frasdorf in diesem starren Planungskorsett nicht mehr wahrgenommen werden, sagt Mair.
Angst vor Bürokratie ist groß
Die umfassende, nachhaltige und nachvollziehbare Einführung eines kommunalen Flächenmanagements im Verbund mit den Nachbarsgemeinden würde zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen, der im praktischen Verwaltungsvollzug, ohne eine erhebliche Personalmehrung in der Bauverwaltung nicht durchzuführen wäre.