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Erschließungsbeitragssatzung beschlossen

Eggstätt. –Einstimmig votierten die Gemeinderäte für die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Die neue Regelung zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen – die Staatsregierung hatte die Gebühren rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft und für Altfälle eine Sonderregelung, sprich ein Umlegen, beschlossen – hatte nämlich für erheblichen Wirbel in der Gemeinde gesorgt. Denn von der Sonderregelung wären in der Gemeinde am Hartsee Anlieger von 16 Straßen betroffen.

Der Gemeinderat hatte sich auf einen Gebührenerlass mit entsprechender Abänderung der Haushaltssatzung verständigt, einen endgültigen Beschluss aber bis zu einer rechtlichen Stellungnahme aufgeschoben (wir berichteten). Hans-Joachim Kaiser (Verwaltung) erklärte nun in der jüngsten Sitzung, dass mittlerweile die Stellungnahme der Kommunalaufsicht eingegangen sei.

In dem Schreiben, das Kaiser für die Gemeinderäte zusammenfasste, heißt es unter anderem, dass haushaltsrechtlich sichergestellt sein müsse, „dass der jeweilige konkrete Erlass nicht zu einer Notlage der Gemeinde führt und dass er sachlich begründet sein“ müsse. Erst mit der Änderung der Erschließungsbeitragssatzung könne der Gemeinderat über die Erschließungsbeiträge der Kirchmeierstraße beschließen, laute die Empfehlung der Kommunalaufsicht, so Kaiser abschließend.

Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft) stellte, nachdem keine Nachfragen kamen, den Beschlussvorschlag der Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vor. Demzufolge können die Beiträge erlassen werden, wenn diese zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 entstanden oder in diesem Zeitraum entstehen. Das Gremium stimmte dieser Satzungsänderung einstimmig zu.

Abschließend informierte Kaiser den Gemeinderat, dass für das Jahr 2019 inzwischen der Zuwendungsbescheid für die Straßenausbaupauschale der bayerischen Staatsregierung bei der Verwaltung eingegangen sei. Demnach stehen der Gemeinde am Hartsee im zu Ende gehenden Jahr 11 615 Euro an Zuwendung zur Verfügung. elk

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