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Das Gebäude war bereits 2014 in den Schlagzeilen

Restaurant „Zur Burg“ in Aschau im Chiemgau wird zwangsversteigert - was steckt dahinter?

Das Restaurant zur Burg in Aschau im Chiemgau wird zwangsversteigert. Es war Teil des Burghotels.
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Das Restaurant zur Burg in Aschau im Chiemgau wird zwangsversteigert. Es war Teil des Burghotels.
  • Paula L. Trautmann
    VonPaula L. Trautmann
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Das Restaurant „Zur Burg“ in Aschau im Chiemgau steht seit Jahren leer. Nun wird es zwangsversteigert - was der Grund dafür ist, wie die Versteigerung abläuft und ein Rückblick auf die Geschichte des Hauses.

Aschau im Chiemgau - Ein Küchenchef, der Teller anrichtet. Kellner, die Tablets balancieren. Gäste, die das Essen genießen. All das hat es im Restaurant „Zur Burg“ seit über drei Jahren nicht mehr gegeben. Seit Herbst 2019 wird das Restaurant laut Unterlagen des Amtsgerichts Rosenheim nicht mehr betrieben. Im selben Jahr war das Lokal bis September vermietet. Aufgrund fehlender Zahlungen hat der Eigentümer das Pachtverhältnis aufgelöst. Nun wird das Restaurant am 23. Februar um 9 Uhr im Bad Aiblinger Kurhaus zwangsversteigert.

Erdgeschoss, Keller und Terrasse

„Die Gläubiger betreiben eine Zwangsvollstreckung, um an ihr Geld zu kommen“, sagt Stefan Tillmann, Sprecher und Richter am Amtsgericht Rosenheim. Der Eigentümer habe Schulden, woher weiß Tillmann nicht. Die Informationen seien nicht öffentlich. Der Inhaber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Als Startpreis der Versteigerung sind laut der Bekanntmachung des Amtsgerichts 359.000 Euro angesetzt. Zu dem Restaurant an der Kampenwandstraße 94 gehören 317 Quadratmeter im Erdgeschoss, 78 im Kellergeschoss und 65 Quadratmeter Terrasse. Das Lokal war Teil des Burghotels und wurde 1988 bis 1989 renoviert. Es wird nur das Restaurant versteigert, nicht das dazugehörige Hotel.

Im Erdgeschoss des Burghotels war das Restaurant „Zur Burg“.

Die Versteigerung findet Tillmann zufolge in drei Phasen statt. Zunächst gebe ein Rechtspfleger die Informationen zu dem Objekt vor der Versteigerung bekannt. Im zweiten Teil können Interessen auf das Restaurant bieten, die Bietzeit dauere mindestens 30 Minuten. In der dritten Phasen werde über den Zuschlag verhandelt, etwa ob die Mindestgrenze erreicht wurde. Wenn niemand den Zuschlag erhält, gehört das Lokal Tillmann zufolge weiterhin dem bisherigen Eigentümer. Der Gläubiger bekomme sein Geld dann nicht.

Mehr Interesse der Bevölkerung

Wie viele Zwangsversteigerungen das Amtsgericht in Stadt und Landkreis Rosenheim durchführt, ist nicht bekannt. „Wir führen keine Statistik“, sagt der Richter. Die Versteigerungen seien ein „Service“ für Gläubiger, ihre Schulden einzutreiben. Tillmann äußert den Eindruck, dass das Interesse der Bevölkerung an Zwangsversteigerungen aufgrund der angespannten Immobiliensituation zugenommen hat.

Ob sich die Bieter am 23. Februar um das Restaurant „Zur Burg“ reißen, wird sich zeigen. Laut der Webseite war das zugehörige Gästehaus bereits Ende des 19. Jahrhunderts weit über die Region hinaus als ein „vorzügliches Hotel“ bekannt. Es habe den Gästen der Freiherren von Schloss Hohenaschau als Treffpunkt zur Erholung und Entspannung gedient.

Stüberl, Wintergarten und Terrasse

Der Besitzer habe dieses Ambiente laut der Webseite bewahrt. In der Unterkunft wurden nicht nur Zimmer angeboten, sondern auch Wellness, Massagen und Gesichtsbehandlungen. Das Hotel stand zudem nicht nur Urlaubsgästen, sondern auch für Seminare und Tagungen zur Verfügung. Der Küchenchef habe die Gäste in den Stüberln, im Wintergarten, auf der Terrasse, im Biergarten und an der Hotelbar kulinarisch verwöhnt.

Ein Schild erinnert an den ehemaligen Restaurantbetrieb.

„Natürlich ist es total schade“, sagt der Aschauer Tourismuschef Herbert Reiter über die anstehende Zwangsversteigerung. Er bedauert, dass das alt eingesessene Restaurant nicht mehr zum touristischen Angebot von Aschau gehört. Über 140 Jahre sei es ein renommiertes Lokal mit besonderer Küche am Fuße des Schloss Hohenaschau und der Kampenwand gewesen.

Versteigerung als Chance

Obwohl der Leiter der Tourist Info den Verlust bedauert, sieht er zugleich eine Chance in der Veräußerung. Womöglich könne sich so eine neue Situation ergeben. „Das absolut Wünschenswerte aus meiner Sicht wäre, dass das Restaurant wieder zum angeschlossenen Hotelbetrieb dazu kommt“, sagt Reiter. Da nur das Lokal ohne das Hotel versteigert wird, scheint diese Möglichkeit jedoch unwahrscheinlich.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Presse für das Gebäude interessiert. Im Jahr 2014 geriet das Burghotel in die Schlagzeilen regionaler und überregionaler Medien. Die Regierung von Oberbayern wollte prüfen, ob die Aschauer Hotels - das Burghotel und das Aktiv-Hotel - Asylbewerber aufnehmen könnten. Der damalige Bürgermeister Peter Solnar und Tourismuschef Reiter schienen davon nicht begeistert. Beide sprachen von einer potenziellen „Katastrophe für den Tourismus in Aschau.“ Dennoch erklärten sie, nicht grundsätzlich gegen die Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Aschau zu sein. Der Gemeinderat hatte die Umwandlung der Hotels in Unterkünfte für Geflüchtete einstimmig abgelehnt.

„Super-Gau“ und „Katastrophe“

Der Bericht sorgte Ende 2014 für Wirbel. Daraufhin teilte eine Pressesprecherin der Regierung von Oberbayern mit, dass die beiden Aschauer Hotels für eine Belegung mit Asylbewerbern nicht in Frage kommen. Rund zehn Monate später sah die Situation wieder anders aus. Anfang November 2015 standen 20 Geflüchtete in der Lobby des Burghotels, das zu diesem Zeitpunkt „Hotel Hohenaschau hieß“. Wenig später bezogen sie elf Zimmer. Laut einem Artikel aus dem Archiv der OVB-Heimatzeitungen zeigte sich die Pächterin fassungslos, die Eigentümer bezeichneten die Situation als „Super-Gau“ und „Katastrophe“. Wie die Bürger und die Gemeinde auf die Zwangsversteigerung und den neuen Eigentümer reagieren, wird sich nach der Versteigerung zeigen.

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