„Wir schießen uns damit ins Knie“
Neue Wohnmobil-Stellplätze für Rimsting? Warum der Vorschlag im Gemeinderat für Kritik sorgt
Sollten auf dem Parkplatz an der Strandanlage in Rimsting fünf Wohnmobil-Parkplätze ausgewiesen werden? Dieser Vorschlag der Grünen sorgte im Rimstinger Gemeinderat für reichlich Diskussionen.
Rimsting – Steht jedes Wohnmobil, das auf dem Parkplatz an der Strandanlage in Rimsting parkt, dort auch über Nacht? Darf die Gemeinde Rimsting fünfzehn Euro Standgebühr von Wohnmobilbesitzern kassieren, obwohl sie keinerlei Infrastruktur für solche vorhält. Wer ahndet Verstöße, wenn die ausgewiesenen Parkplätze besetzt sind, aber Wohnmobile über Nacht nahe der Strandanlage parken?
Für reichlich Diskussion sorgten in der jüngsten Sitzung des Rimstinger Gemeinderats zwei Anträge der Grünen, die sich zum einen mit der Ausweisung von fünf Wohnmobil-Parkplätzen, der Parkraumbewirtschaftung in diesen konkreten Fällen und einer naturverträglichen Abgrenzung der Parkfläche zum Sportpark befassten.
Klare Verhältnisse und ein Zuverdienst für die Gemeinde
Wie Monika Walter (Grüne) ausführte, sehe sie diesen Umstand schon seit vielen Jahren. Sie wolle zum einen zwar „nicht noch mehr Camper anlocken“, aber doch, dass diese einen „Obolus“ entrichten. Sie sei sich sicher, dass fünfzehn Euro für ein Tagesticket schon „abschrecken“. Als Begründung formulierten die drei Antragsteller Walter, Nina Weinland und Stephan Walter, dass „nicht nur in den Sommermonaten, sondern das ganze Jahr hindurch Wohnmobile auf dem Parkplatz am Strandbad übernachten“. Mit der Ausweisung spezieller Parkflächen und einer Begrenzung auf fünf Stück, erklärten sie, sei ein „verträgliches Parken für alle gesichert“. Außerdem könne die Gemeinde Rimsting Mehreinnahmen zwischen 5000 und 7000 Euro pro Jahr generieren.
Die Antragsteller hatten beiden Anträgen ein Lichtbild beigefügt. Das zweite Ansuchen der Fraktion betraf die Pflanzung einer Hecke, als „natürliche Abgrenzung“ des Parkplatzes zum Sportgelände. „Es ist oft zu beobachten, dass Hundehalter mit ihrem Auto am Ende des Parkplatzes parken und die Hunde laufen lassen. Diese können dann auf geradem Weg ihr Geschäft auf dem Fußballplatz erledigen“, begründeten die drei Gemeinderäte ihren Antrag.
Rechtlichen Hintergrund abklären
Während das Gremium dem Antrag zu einer Hecke, wenn auch mit Durchgang, prinzipiell aufgeschlossen gegenüberstand und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Fußballabteilung weitere Planungen anstrebt, wurde der Antrag zur Parkraumbewirtschaftung mit einer Gegenstimme zurückgestellt. Grund hierfür waren vor allem die Bedenken von Mary Fischer (UWG), ob es überhaupt für die Gemeinde zulässig sei, von den Wohnmobil-Parkern fünfzehn Euro für ein Tagesticket zu verlangen, aber keine Gegenleistung zu erbringen. Thomas Schuster (CSU) warnte davor, dass eine besondere Ausweisung einer Werbung an die Adresse der Wohnmobilfahrer gleichkäme, zumal die Frage, wer nachts den Parkplatz kontrolliere, nicht geklärt sei.
„Wir schießen uns damit ins Knie“, war sich auch Robert Perl (Wählergemeinschaft Greimharting) sicher.
Raimund Feichtner (Unparteiische Wählergruppe) sah es schon als „vernünftig“ an, höhere Gebühren von Wohnmobilbesitzern für das Parken zu verlangen, Fraktionskollegin Brigitte Feichtner regte an, dann aber auf einem Schild darauf hinzuweisen, „dass es Tagestickets gibt“. Während Nina Weinland (Grüne) auf die Handhabung zur Parkraumbewirtschaftung der Strandanlage der Gemeinde Breitbrunn verwies, erklärte Schuster, dass man dann aber den Rimstinger Parkplatz ganz „anders einfrieden“ müsse. „Auch wenn die Idee an sich gut ist, weil du damit jeden erwischst“, so Schuster.
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Mit einer Gegenstimme von Walter wurde der Antrag zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, zu klären, ob die Gemeinde Tagestickets von Wohnmobilbesitzern nur für die Inanspruchnahme von gesonderten Parkplätzen verlangen kann.
/MN