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Traunsteiner Prozess wird verlegt – wegen unklarer Rechtsnachfolge von Papst Benedikt XVI.

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Von: M. Cihad Kökten

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Traunsteiner Prozess und Ratzingers Erbe
Eine Figur des früheren Papstes Benedikt XVI. hängt an einer Fassade. © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Traunstein – Bereits nächste Woche sollte vor dem Landgericht Traunstein eine Zivilklage um den Missbrauchsskandal gegen einen Täter und Kirchenverantwortliche starten. Doch, weil eine wichtige Frage weiterhin ungeklärt bleibt, verschiebt sich die Verhandlung auf unbestimmte Zeit.

Eigentlich hätte am nächsten Dienstag (28. März) das Zivilverfahren um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche vor dem Landgericht Traunstein beginnen sollen.

Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und eben Ratzinger. Allerdings ist der Umgang mit dem prominentesten Beklagten in dem Prozess weiterhin unklar. Die entscheidende Frage lautet nämlich: Wer erbt vom Papst?

Papst Benedikt XVI.: Traunsteiner Prozess wird verlegt – wegen unklarer Rechtsnachfolge

Und weil diese Frage noch nicht geklärt werden konnte, ließ die Pressestelle des Landgerichts Traunstein in einer am Montagvormittag (20. März) herausgeschickten Pressemitteilung verkünden, dass der Termin zur Durchführung der mündlichen Verhandlung – nach Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten – verlegt wird und nicht wie geplant am 28. März stattfinden wird. Mit eben jener Begründung, dass „die Rechtsnachfolger des verstorbenen emeritierten Papstes noch nicht ermittelt werden konnten“.

„Ein möglicher Ersatztermin wird derzeit noch mit den Parteien und ihren anwaltlichen Vertretern abgestimmt. Hierüber und über die weiteren Modalitäten wird vonseiten der Pressestelle des Landgerichts Traunstein zu gegebener Zeit informiert werden“, so die Pressemitteilung abschließend. 

mck/dpa/Landgericht Traunstein

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