Unternehmer hatte sich nach Baustopp juristisch gewehrt
Neues Urteil zum Kiesabbau in Seeon gefallen
- VonTanja Weicholdschließen
Die Abbaufläche liegt in der Seeoner Grube Grünweg neben Schutzgebieten und Bansee. Ein Umweltverein setzt sich seit der Genehmigung vor zwei Jahren dafür ein, diesen Kiesabbau zu verhindern.
Seeon-Seebruck – Im Rechtsstreit um den Kiesabbau in der Grube Grünweg in Seeon unweit des Bansees und des Klosters freut sich der Umweltschutzverband Alztal und Umgebung (UVA) über einen weiteren Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies jetzt eine Anhörungsrüge des Kiesunternehmers zurück, der sich gegen den im Februar gerichtlich verhängten Baustopp gewehrt hatte.
Fragen ausführlich behandelt worden
In der Urteilsbegründung, die den OVB-Heimatzeitungen vorliegt, schreibt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: „Die Anhörungsrüge ... hat keinen Erfolg.“ Der Unternehmer hatte laut der Begründung über seinen Anwalt moniert, dass er im Vorfeld der Gerichtsverhandlung vom Februar keine Stellungnahme bezüglich technischer Regelwerke abgeben habe können. Hier war es um die Auswirkungen von Erschütterungen auf den nahegelegenen Bansee gegangen.
Der Verwaltungsgerichthof hielt nun entgegen, dass diese Frage ausführlich in der ersten Instanz als auch der Beschwerdebegründung behandelt worden sei. Der Senat habe seine Entscheidung im Februar losgelöst von technischen Richtlinien getroffen. Ihm sei zweifelhaft erschienen, dass die Erschütterungen von Straßenverkehr mit denen eines Kiesabbaus verglichen werden könnten, der ein unmittelbarer Eingriff mit schwerem Baugerät in Grund und Boden sei.
Öffentliches Interesse überwiegt für Senat dem wirtschaftlichen Erfolg
Im Weiteren zeigt die Rüge laut Urteilsbegründung auch nicht auf, dass der Senat im Hinblick auf die Auswirkungen von Staub- und Lärmimmissionen einen aktenwidrigen Sachverhalt angenommen habe. Der Senat habe zum Beispiel sehr wohl, entgegen dem Vorwurf des Unternehmers, bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Landratsamts in puncto Staub herangezogen. Auch habe der Senat die wirtschaftlichen Interessen der Firma berücksichtigt, am Ende aber das öffentliche Interesse zum Erhalt der angrenzenden Schutzgebiete höher bewertet. Darunter fallen das FFH-, das Vogelschutzgebiet, das Naturschutz- und landschaftliche Vorbehaltsgebiet sowie das Biotop-Verbundsystem.
Das betreffende Unternehmen wollte sich vorerst dazu nicht öffentlich äußern, wie eine Nachfrage unserer Zeitung ergab. Der UVA dagegen sieht laut seiner Stellungnahme des zweiten Vorsitzenden Gerd Raepple mit diesem aktuellen Beschluss das Urteil vom Februar bestätigt, wonach der Kiesabbau in der Grube Grünweg einzustellen sei. Der UVA kämpft wie mehrfach berichtet seit zwei Jahren gegen den Kiesabbau unmittelbar am „Naturparadies Bansee“ in Nähe des Klosters Seeon.
Landratsamt Traunstein zieht Genehmigung zurück
„Hier hatte das Landratsamt Traunstein vor zwei Jahren eine zwei Hektar große Kiesabbaufläche genehmigt, nach Bürgerprotesten aber kurz darauf für den 1,5 Hektar großen Südteil wieder zurückgezogen“, ruft Raepple in Erinnerung. Um einen sofortigen Baustopp auf der verbliebenen 0,5 Hektar großen Nordfläche zu erreichen, habe der UVA ein Eilverfahren angestrengt, das mit dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhängten Baustopp im Februar dieses Jahres geendet habe.
„Damit sieht der UVA seine Anfechtung der Abbau-Genehmigung erneut bestätigt. Das Eilverfahren zur Erreichung eines Baustopps vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist damit in vollem Umfang erfolgreich.“ Nun stehe aber noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in der Hauptsache aus. Dabei geht es laut Raepple einerseits die vom UVA angefochtene Genehmigung der 0,5 Hektar großen Nordfläche und andererseits die vom Kiesunternehmen angefochtene Genehmigungs-Aufhebung der 1,5 Hektar großen Südfläche.
Umweltverein fordert sorgfältiges Prüfen
Der UVA rechne mit einer mündlichen Verhandlung vielleicht noch in diesem Jahr und sei zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Beurteilungen des Verwaltungsgerichtshofs folgen und die Kiesabbau-Genehmigung endgültig aufheben werde. Raepple weiter: „Der UVA sieht in diesem Fall auch einen deutlichen Hinweis an die Gemeinden und Landratsämter, dass sie bei Kiesabbau-Vorhaben sorgfältig prüfen müssen, ob schädliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind und ob öffentliche Belange entgegenstehen.“