1. ovb-online-de
  2. Rosenheim
  3. Region Chiemgau

Neue Satzung für Friedhof in Reit im Winkl: So viel kostet ein Urnenplatz

Erstellt:

Von: Josef Hauser

Kommentare

Für den Reit im Winkler Friedhof beschloss der Gemeinderat Gebühren für Urnengemeinschaftsgräber.
Für den Reit im Winkler Friedhof beschloss der Gemeinderat Gebühren für Urnengemeinschaftsgräber. © Hauser

Der Gemeinderat Reit im Winkl hat neue Satzung für den Friedhof gefasst. Diese wurde sowohl für ein Urnengemeinschaftsgrab, als auch für die Partnerurnengrabstätten im Rosengarten um Grund- und Jahresgebühren ergänzt.

Reit im Winkl – Seit einiger Zeit schon befasst sich der Gemeinderat mit einer Neugestaltung des Friedhofs. In seiner jüngsten Sitzung beschloss er nun aus diesem Grund den Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung und eine Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

Pflegefreie Gemeinschaftsgräber

Zweiter Bürgermeister Max Weiß (Freie Wähler) wies darauf hin, dass sich der Gemeinderat bereits in einer Sitzung im Dezember vergangenen Jahres für neue pflegefreie Bestattungsmöglichkeiten im Gemeindefriedhof ausgesprochen habe. Auch in der Bürgerversammlung habe Bürgermeister Matthias Schlechter kürzlich über die geplanten Gemeinschaftsgräber in der äußeren Einfriedung des alten Friedhofteils sowie über das Rosenmodul im neuen Bereich informiert. Die diesbezüglichen Planungen seien dabei für jedermann zur Einsicht ausgehängt gewesen.

Jetzt müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Da die bisherige Friedhofssatzung in zahlreichen Punkten einer Anpassung bedürfe, biete es sich an, die Satzung neu zu erlassen. Mit Unterstützung des Friedhofskompetenzzentrums und in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde sei der Entwurf erarbeitet worden. Entsprechend des Vertrags über die Trägerschaft des Friedhofs sei vor Satzungserlass die Pfarrkirchenstiftung sowie die Pfarrpfründestiftung zu hören. Dieser Verpflichtung sei die Gemeinde per Mail nachgekommen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die im Entwurf vorliegende Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen, kurz Friedhofssatzung genannt, als Satzung. Der Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Bürgermeister Weiß darüber, dass für die neuen Bestattungsformen laut Friedhofssatzung in der Gebührensatzung entsprechende Ansätze fehlen würden. Da es sich hier aber lediglich um eine Erweiterung der Satzung handle, müsse diese nicht neu erlassen werden. Das Friedhofskompetenzzentrum als Planer habe die Kostenzusammenstellung gefertigt, dementsprechend ergäben sich die Gebühren.

Die Pflege der Grabstätten sei bei diesen Bestattungsformen in der Gebühr eingerechnet. Im Rahmen der nächsten Kalkulation in zwei Jahren müssten sämtliche Gebühren wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Die Gebührensatzung werde sowohl für das Urnengemeinschaftsgrab als auch für die Partnerurnengrabstätten im Rosengarten je Urnenplatz ergänzt um die Grundgebühren und die Jahresgebühren. Die Beteiligung der Kirche sei wie beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt erfolgt.

Beschluss einstimmig angenommen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die ebenfalls im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen als Satzung. Neu ist darin, dass für ein Urnen-Gemeinschaftsgrab pro Urnenplatz mit zehn Jahren Nutzungsdauer 704 Euro und eine Jahresgebühr von 83 Euro bezahlt werden müssen. Bei einer Partner-Urnengrabstätte im Rosengarten sind dies pro Urnenplatz 803 Euro beziehungsweise ebenfalls 83 Euro.

Auch interessant

Kommentare