Studie vorgestellt
Grenzwerte deutlich überschritten: Warum in Holzhausen Neubauten zurzeit nicht möglich sind
- VonTamara Ederschließen
Es wird offenbar schwierig, neuen Wohnraum im Bergener Ortsteil Holzhausen zu schaffen. Denn dort hat eine Untersuchung zu hohe Werte ergeben, die es wohl nicht zulassen, auf absehbare Zeit Baugenehmigungen zu erteilen.
Bergen – In Holzhausen ist es zu laut. Fast im gesamten Dorf ist der Lärmpegel zu hoch, mitunter gesundheitsschädlich, wie eine schalltechnische Untersuchung ergeben hat, die nun dem Gemeinderat vorgestellt wurde.
Verantwortlich für den Lärm ist die nahegelegene Autobahn, welche nicht mit einem Lärmschutz versehen ist. Bergens Bürgermeister Stefan Schneider (Grüne Liste) stellte das Untersuchungsergebnis vor. Tenor: Es ist beinahe ausgeschlossen, dass für Holzhausen neue Baugenehmigungen erteilt werden können.
Ergebnisse theoretischer Natur
Die Untersuchung resultiert aus einer Vielzahl eingereichter Bauwünsche im Ortsteil Holzhausen, gesprochen wurde von mehr als zehn. Das Landratsamt habe seinerzeit die Lärmstudie angeregt, weil das begehrte Baugebiet relativ nahe an der Autobahn liege, wie der Rathauschef berichtete.
Schneider betonte, dass die Ergebnisse aus vorhandenen Daten berechnet und der Geräuschpegel nicht gemessen worden sei. Die ermittelten Werte seien somit theoretischer Natur und beinhalteten eine Prognose.
Laut Untersuchungsergebnis werden am südlichen Rand von Holzhausen mit 70 Dezibel die Grenzwerte deutlich überschritten. Nördlich der Ortsmitte Holzhausen reduziert sich der Lärmpegel, und die Immissionsgrenzwerte werden knapp eingehalten.
Schneider erklärte, dass die Berechnung auf Zahlen des aktuellen Autobahnverkehrs basiere. Angenommen werde ein Lärmpegel im ersten Stock der Gebäude, wo sich in aller Regel die Schlafräume befinden. Der „Beurteilungspegel“ von 70 Dezibel im südlichen Bereich des Gebiets werde als Grenze zur Gesundheitsgefährdung angesehen, betonte er. „Ich hadere stark, denn die Leute haben den Lärm, spüren diesen und es passiert nichts“, sagte der Bürgermeister und verwies auf die schallschutzfreie Autobahn. Nachts sei der Lärmpegel zwar mit 60 Dezibel geringer, werde aber ungünstiger beurteilt.
Auf „aktive Schallschutzmaßnahmen“ hinarbeiten
Andreas Auer (Grüne Liste) erkundigte sich, wie sich ein Schallschutz entlang der Autobahn auswirken würde. Schneider entgegnete, dass Wände den Schall reflektierten und es auf die Bauart und Oberfläche des Schallschutzes ankomme. Er fügte hinzu, dass auch der Ortsteil Bernhaupten betroffen, aber durch die Brücke etwas geschützt sei, andererseits bei Wind entsprechenden Lärm aushalten müsse.
Ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung schalltechnisch Entlastung bringen würde, fragte Auer zudem. Dies werde derzeit in der Gemeinde Siegsdorf untersucht, berichtete Schneider. Man müsse grundsätzlich auf „aktive Lärmschutzmaßnahmen“ entlang der A 8 hinarbeiten und beim Ausbau der Autobahn schalltechnische Maßnahmen einfordern.
Langes Verfahren
Ergänzend informierte er, dass derzeit das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Autobahn zwischen Rosenheim und Bergen laufe und in diesem auch Schallschutzmaßnahmen enthalten seien. „Doch das Planfeststellungsverfahren wird noch lange dauern“, vermutete der Rathauschef.
Auf der anderen Seite gebe es viele junge Familien, die bauen wollen. Dafür habe man Verständnis. Dies sei nur mit aktiven Schallschutzmaßnahmen möglich. Er glaube zudem, dass Bauwünsche nicht zu einer Reduzierung des Tempolimits auf der Autobahn führen würden.
Körperverletzung bei diesen Werten
Dazu, sich mit anderen betroffenen Gemeinden zusammenzuschließen, riet Kathi Hallweger (Grüne). Die Planungshoheit der Gemeinde sah Herbert Berger infrage gestellt, wenn die Gemeinde von Verwaltungen wie der Kreisstraßen- und Autobahnverwaltung in der Dorfentwicklung ausgebremst werde.
Laut Schneider könne die Gemeinde zwar einen Bebauungsplan aufstellen, würde aber bei diesen Werten eventuell eine Körperverletzung begehen und müsste in der Konsequenz für einen baulichen Lärmschutz sorgen. „Sich über diese Werte hinwegsetzen, geht nicht“, mahnte Schneider.
Pläne von vornherein nichtig
Bergens Geschäftsleiter Andreas Schultes erklärte, dass die Gemeinde im Rahmen der Abwägung die Hürde des Schallschutzes nicht überwinden könne und ein Bebauungsplan vornherein nichtig wäre. Sollte die Gemeinde Baurecht schaffen und entsprechende Maßnahmen baulich umsetzen müssen, würde dies zur Erschließung gehören – ein teures Unterfangen.
Ergänzend schilderte Schneider, dass sich die Bauwerber mit Betonwänden umgeben müssten, um überhaupt einen Innenhof zu erhalten. Wenn dies der Nachbar ebenfalls praktiziere, könnten „Schlüssellocheffekte“ entstehen, welche den Lärm noch verstärkten.