Aus dem Gemeinderat
Kiesabbau bei Brodeich bis 2050 möglich
- VonMarkus Müllerschließen
Nächster Schritt zur Bestandssicherung des Kieswerks in Brodeich vollzogen: Gemeinderat Grabenstätt gibt mehrheitlich grünes Licht für den Abschluss der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“.
Grabenstätt – Die Verantwortlichen der Firmen Rohrdorfer Transportbeton Chiemgau GmbH und Rohrdorfer Sand und Kies GmbH können sich freuen. Seit Jahrzehnten bauen sie im Bereich des Kieswerks Brodeich ihre Rohstoffe ab – und wollen dies noch bis ins Jahr 2050. Dafür gab der Gemeinderat Grabenstätt jetzt mehrheitlich grünes Licht.
Vorausgegangen war der Abschluss der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“.
Jeweils fünf Gegenstimmen
Mit jeweils fünf Gegenstimmen – Zweiter Bürgermeister Andreas Danzer, Josef Austermayer, Josephine Brunnhuber (alle Freie Wähler) sowie Dr. Martin Brunnhuber und Franz Kreiler (beide Bürgergruppe) – wurden zu den einzelnen Stellungnahmen der Fachstellen beziehungsweise sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) positive Beschlüsse gefasst.
Eingangs hatte Josephine Brunnhuber einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Unterstützt wurde sie dabei von Danzer, Austermayer. Martin Brunnhuber und Kreiler. Nicht nur die unmittelbaren Anlieger hätten schwere Bedenken und Sorge, dass durch den geplanten Weiterbetrieb am Standort Brodeich bis 2050 große Verkehrs- und Immissionsbelastungen auf sie zukämen, so Josephine Brunnhuber. Da das vorliegende Verkehrsgutachten nur bis 2025 reiche, sei es ihr zufolge auch nur wenig aussagekräftig.
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Laut Danzer entstehe „durch das Herfahren und Wegfahren eine doppelte Belastung“. Man ziehe sich bis 2050 den ganzen Verkehr durch Erlstätt, da nur ein geringfügiger Teil des Kiesabbaus vor Ort stattfinden werde. Auch Franz Kreiler (BG) befürchtete eine Verdopplung des Verkehrs und dass der Kiesabbau bei Bedarf auch noch auf anderen Flächen ausgeweitet werden könnte.
Gremium lehnt Antrag ab
Der Antrag wurde mit neun zu fünf Stimmen abgelehnt vom Gremium.
„Wir versuchen, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Firmen Rohrdorfer eine bedarfsgerechte bauliche Entwicklung zu ermöglichen“, betonte Bauamtsleiter Walter Geutner. Ziel sei es aber auch, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW), das Ortsbild wie auch das Landschaftsbild zu bewahren und die Lebensqualität in Erlstätt zu erhalten.
Der Bebauungsplan ordne das Gelände und mache es möglich, die zukünftige bauliche Entwicklung in die hierfür erforderlichen Vorschriften von Lärm, Staub, Landschaftsbild, Naturschutz, Wasserrecht und Baurecht einzubinden.
Um Klarheit über die zukünftige verkehrsmäßige Belastung von Erlstätt zu erlangen, hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Hoock & Partner beauftragt, einen Untersuchungsbericht „Prognose und Beurteilung der planungsrechtlichen Zunahme des öffentlichen Straßenverkehrslärms“ im Bezug zum Bebauungsplan zu erarbeiten.
Planungssicherheit für die Unternehmen
Die Emissionspegel würden sich demnach durch den anlagenbedingten Verkehrszuwachs „lediglich um 0,5 dB(A) für die beiden betrachteten Straßenabschnitte der Kreisstraße TS 54 (Erlstätt-Vachendorf) und um 0,4 dB(A) für den Abschnitt der Kreisstraße TS 3 (Erlstätt-Grabenstätt) erhöhen“, betonte Bürgermeister Wirnshofer. Tobias Dirscherl vom Ingenieurbüro Hoock & Partner bestätigte dies.
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Dabei gab es kritische Nachfragen. Austermayer (FW) ging von einer viel höheren Verkehrsbelastung aus. Planer Wolf Steinert versicherte den Räten, dass eine Kapazitätserhöhung der am Kieswerk Brodeich tätigen Firmen „nicht ohne Weiteres möglich ist“ und mit dem Bebauungsplan keine Steigerung des Umsatzes beabsichtigt werde, sondern man am Standort eine moderne Anlage ermöglichen wolle, die den heutigen Standards entspreche. Es gehe „nicht um eine Intensivierung des Standortes“, sondern um Planungssicherheit für die Unternehmen, so Steinert.
Die Bebauungsplan-Vorgaben wären klar einzuhalten, stellte Rathauschef Wirnshofer klar.
Dr. Martin Brunnhuber (BG) regte abschließend eine öffentliche Informations-Veranstaltung für die Bürger an, in der die ganze Thematik nochmals leicht verständlich aufbereitet werden sollte.
Stellungnahmen nur von fünf Fachstellen
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung waren elf Fachstellen beziehungsweise sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) um Stellungnahme ersucht worden. Geäußert hatten sich aber nur fünf.
Unter anderem wies die Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz beim Landratsamt Traunstein darauf hin, dass das anfallende Schmutzwasser dem Kanalnetz der Gemeinde zuzuführen sei.
Laut Wirnshofer hätten die Firmen Rohrdorfer die Absicht, zu gegebener Zeit eine Kläranlage zu bauen, wozu es eine wasserrechtliche Genehmigung bedürfe.
Die Tiefbauverwaltung beim Landratsamt schrieb, dass die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis für die Anlage einer Zufahrt zur Kreisstraße TS 54 von 2013 unverändert gelten müssten, ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern ab Fahrbahnrand einzuhalten sei, der Verkehrsfluss auf der Kreisstraße nicht beeinträchtigt werden dürfe und gegebenenfalls auch eine Reifenwaschanlage einzurichten sei.