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„Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“

Trotz Mehmet-Scholl-Zitat: Auto-Aufkleber von Traunsteiner laut Gericht „Volksverhetzung“

  • Xaver Eichstädter
    VonXaver Eichstädter
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Mit einem Aufkleber „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“ war ein 56-Jähriger in Traunstein unterwegs - jetzt stand er deshalb vor Gericht. Das Urteil: Volksverhetzung. Da half es auch nichts, dass der Spruch von Ex-Fußballprofi Mehmet Scholl stammt...

Traunstein - Zweimal wurde der Mann im vorigen Herbst mit dem Auto-Aufkleber in Traunstein gesehen und der Polizei gemeldet - am Donnerstag (26. Januar) stand er vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf: Der Spruch „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“ sei volksverhetzend. „Ich hätte mir in den kühnsten Träumen nicht erwartet, dass das dann so abläuft“, zeigte sich der 56-Jährige vor dem Amtsgericht noch immer verwundert.

Aufkleber „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“ ist Volksverhetzung

„Warum fahren Sie denn mit so einem Aufkleber auf dem Auto durch die Gegend?“, wollte Richter Wolfgang Ott zu Beginn erstmal wissen. Er sei Motorsport- und Motorrad-Fan - und angesichts der Regierungsbeteiligung der Grünen habe er seine „Felle davonschwimmen“ sehen. „Er hat Angst, dass ihm sein Hobby genommen wird“, versicherte auch eine Zeugin der Kripo, die den Angeklagten im Vorfeld vernahm. „Wunderbar authentisch“ sei er in der Vernehmung gewesen. Eine rechtsradikale Einstellung habe sie bei dem 56-Jährigen nicht feststellen können.

Es sollte wirklich kein Aufruf zum „Massenhängen“ werden, beteuerte der Mann aus einer Gemeinde südlich von Traunstein - und der Spruch stammt eigentlich von Ex-Fußballer Mehmet Scholl, festgehalten im FC-Bayern-Jahrbuch 1994/95, wie Verteidiger Michael Vogel betonte: „...und der wurde auch nicht verurteilt, sondern hat einfach 5000 Euro an eine Einrichtung gespendet und die Sache war erledigt.“ Andererseits plakatierte auch die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ schon 2021 „Hängt die Grünen“. Urteile wegen Volksverhetzung am Amtsgericht in München waren die Folge.

Nach einstündiger Verhandlung urteilte auch Richter Ott: Der 56-Jährige hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. „Der Spruch ist kein makabrer Witz“, stellte der Richter fest: „Der Spruch fordert: Hängt sie auf! Bringt sie um!“ Und mit „die Grünen“ sei eine klar abgrenzbare Personengruppe gemeint, nämlich Mandatsträger und Mitglieder der Partei. Damit sei deren Menschenwürde angegriffen. Bei „Hängt die Roten...“ wäre es wohl was anderes gewesen, so Richter Wolfgang Ott. Aber auch er betonte, dass der Angeklagte alles andere als ein politisch extremer Mensch sei.

Urteil: 2400 Euro Geldstrafe

2400 Euro Strafe muss der Angeklagte laut Urteil jetzt zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar 5400 Euro und zusätzlich ein Urteil wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. Ganz anders sah es Verteidiger Vogel, der auf Freispruch plädierte. „Dieser Satz ist keine Androhung, sondern eine Aufforderung zum Nachdenken.“ Niemand würde so einen Spruch ernst nehmen und umsetzen. „Oder sind in den anderthalb Jahren, in denen mein Mandant den Aufkleber am Auto hatte, Volksaufstände passiert?“

Außerdem sei die Motivation hinter dem Aufkleber ja die Motorsport-Begeisterung gewesen, argumentierte Anwalt Michael Vogel - vergebens. „Ich denke, die Grünen werden Ihnen das Motorradfahren nicht verbieten“, gab Richter Ott gab dem Angeklagten noch mit auf den Weg.

xe

Rubriklistenbild: © Fotomontage red

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