Finanzmittel bereits im Haushalt 2013 eingestellt - Kosten bei rund 600000 Euro
Grünes Licht für neue Kinderkrippe
Bergen - Zentraler Punkt in der jüngsten Sitzung des Bergener Gemeinderats war die Genehmigung zum Bau einer Kinderkrippe. Bürgermeister Bernd Gietl betonte, Kinderkrippenplätze müssen bis Ende 2013 gesetzlich verpflichtend von den Kommunen bereitgestellt werden.
Der Bürgermeister ging noch mal auf die Vorgeschichte der Bedarfsanalyse, der Standortsuche und der Planung ein. Die Gespräche und Verhandlungen in den Jahren 2011/12 mit der Leitung der Niederbronner Schwestern in Nürnberg zum teilweisen Umbau des Obergeschosses des Schwesternheimes in Bergen zu einer Kinderkrippe wurden von der Gemeinde abgebrochen, da man sich im Gemeinderat einstimmig dafür entschieden hatte, nicht in ein Gebäude zu investieren, das nicht in Besitz der Gemeinde ist. Der Standort wurde daraufhin auf dem gemeindlichen Grundstück, östlich des Gemeindekindergartens, festgelegt, sagte Gietl.
Architekt Thomas Bachmayer stellte die Planung in der Sitzung vor. Nach einigen Bemerkungen aus dem Gemeinderat zu Fenster- und Fassadengestaltung wurde der Planentwurf einstimmig beschlossen.
Laut Gietl werden sich die Kosten für Bau- und Umgriff auf etwa 600000 Euro belaufen. Die Maßnahme werde aus Bundesmitteln mit cirka 70 Prozent bezuschusst. Die entsprechenden Finanzmittel sind laut dem Bürgermeister im Haushaltsplan 2013 eingestellt.
Geschäftsleiter Andreas Schultes verlas ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein in der Sache Hochwasserschutz an der Weißachen. Der Gemeinderat hatte sich im vergangenen Jahr für ein Planfeststellungsverfahren ausgesprochen. In dem Brief hieß es, die beantragte Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens werde unter der Voraussetzung angenommen, dass die Traunsteiner Behörde im Verlauf dieses Jahres noch ein hydrologisches und hydraulisches Gutachten erstellen lässt und wenn das Gutachten vorliegt, werde darüber entschieden.
Informiert wurden die Räte auch über die Stellungsnahme des Innenministeriums als Antwort auf das Schreiben der Gemeinde Bergen auf Geschwindigkeitsbegrenzung der A8 im Bergener Gemeindebereich.
Aus Gründen des Lärmschutzes wie auch der Sicherheit und Ordnung gäbe es keine Voraussetzung auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo-120, hieß es.
oh