Töginger Giftmord-Prozess
Nach Urteil am Landgericht Traunstein: Verteidiger kündigen Revision an
- VonM. Cihad Köktenschließen
Noch ist es nicht rechtskräftig: Das Urteil im Töginger Giftmord-Prozess am Landgericht Traunstein. Alle Verteidiger haben demnach noch im Gerichtssaal Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt.
Traunstein/Töging am Inn – Am Mittwochnachmittag (7. Dezember) fiel das Urteil gegen eine Tögingerin (55) und ihre Tochter (30), die ihren Vater (†75) beziehungsweise Opa mit „saurem Lüngerl“ vergiftet haben sollen, wie auch innsalzach24.de live und ausführlich aus dem Gerichtssaal berichtete.
Hartes Urteil im Töginger Giftmord-Prozess
Die Kammer war zu dem Schluss gekommen, dass die Angeklagte K. sich wegen Mordes zu verantworten hat und ihre Tochter S.(30) des versuchten Mordes durch Unterlassung. Während K. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kam ihre Tochter S. mit einer vierjährigen Freiheitsstrafe davon.
Denn: Die 30-Jährige hätte ihrem Großvater helfen können, indem sie beispielsweise einen Notarzt hätte rufen können, so das Urteil. Weil in der Beweisaufnahme allerdings nicht festgestellt werden konnte, ob der Rentner überhaupt noch zu retten gewesen wäre, blieb es aber lediglich bei einem Mordversuch.
Nach Urteil am Landgericht Traunstein: Verteidiger kündigen Revision an
Wie die „OVB Heimatzeitungen“ nun berichten, hätten alle Verteidiger noch im Gerichtssaal Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt. Trotz vieler verbliebener Zweifel hatten die Anwälte nämlich nach zwölftägiger Hauptverhandlung auf Freispruch der 55-Jährigen plädiert. Die Verteidigerin Inge Bazelt aus Altötting habe gegenüber ovb-online.de erklärt, dass das oberste deutsche Strafgericht dies nun überprüfen solle.
Viel mehr gehe es aber um den Schuldspruch der 30-jährigen Angeklagten, wie die beiden Verteidiger Axel Reiter aus Mühldorf und Dr. Markus Frank aus Rosenheim demnach ausgeführt haben sollen. Das Anwaltsduo hatte nämlich eine sechsmonatige Haftstrafe mit Bewährung gefordert.
mck