Bestehendes Gebäude ist nicht sanierungswürdig
Ersatzbau an Tiroler Straße in Reit im Winkl wird genehmigt
- VonJosef Hauserschließen
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats in Reit im Winkls wurde einem Bauantrag auf Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Tiroler Straße, mit einer Auflage zugestimmt.
Reit im Winkl – In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde einem Bauantrag auf Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Tiroler Straße, mit einer Auflage zugestimmt. Weiter ging es unter anderem um einen Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses in Seegatterl.
Große Mängel an bestehendem Gebäude
Mit dem Anwesen an der Tiroler Straße hatte sich der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr in zwei Sitzungen mit einem entsprechenden Vorbescheidantrag befasst. Das bestehende Gebäude ist, gemäß Antragsteller, wegen schlechter Bausubstanz, ohne Zentralheizung, einem feuchten Keller und einer veralteten Technik wirtschaftlich nicht sanierungswürdig. Das Einvernehmen für das Ersatzgebäude war damals mit der Auflage in Aussicht gestellt worden, dass vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung eine Dienstbarkeit vorgelegt wird, die absichert, dass das im Außenbereich neu zu errichtende Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie auf Dauer genutzt wird.
Sicherungsmaßnahme nur in Einzelfällen gerechtfertigt
Im Nachgang teilte die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt mit, dass eine solche Sicherungsmaßnahme nicht verhältnismäßig und nur in besonderen Einzelfällen gerechtfertigt sei. Eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid werde in der Regel als ausreichend angesehen. Auch in diesem Fall sieht das Landratsamt keine Erforderlichkeit, eine entsprechende Dienstbarkeit zu verlangen und bittet darum, bei der Beschlussfassung von einer entsprechenden Forderung abzusehen.
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Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) empfahl, in dem Beschluss auf diese Empfehlung einzugehen und auf die Forderung einer Dienstbarkeit zu verzichten. Lisa Ruh (Freie Wähler) vertrat eine andere Auffassung und kündigte an, gegen den Antrag zu stimmen, wenn die Eintragung einer Dienstbarkeit nicht verlangt wird. So war es dann auch, und der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag bei drei Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen lediglich mit einer Auflage, dass die im Baugesetzbuch geforderte Nutzung für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie gesichert und eine andere Nutzung ausgeschlossen wird. MG