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Dringend nötiger Wohnraum entsteht in Reit im Winkl

Auf den Grundstücken der „alten Posthäuser“ in Reit im Winkl sollen die beiden Wohnhäuser mit insgesamt 22 Parteien entstehen.
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Auf den Grundstücken der „alten Posthäuser“ in Reit im Winkl sollen die beiden Wohnhäuser mit insgesamt 22 Parteien entstehen.

Der Gemeinderat Reit im Winkl leitet ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren ein, damit 22 neue Wohneinheiten entstehen können. Gebaut wird in der Tiroler Straße, dort, wo im Moment noch die alten Posthäuser stehen. Das Gremium legte zudem fest, dass die Wohnungen nur als Erstwohnsitze genutzt werden dürfen, vorrangig für einheimische Familien und für Menschen, die im Ort arbeiten.

Von Sepp Hauser

Reit im Winkl– Zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils elf Wohneinheiten will die RiKa Immobilien GmbH aus Siegsdorf an der Tiroler Straße in Reit im Winkl errichten. Für die hierzu notwendige Änderung des Bebauungsplans „Reit im Winkl-West“ gab der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht. Diese Änderung bezieht sich auf die Grundstücke Tiroler Straße 30 und 32, wo jetzt noch die „alten Posthäuser“ stehen.

Genehmigt sind nur Erstwohnsitze

In den Vorgesprächen hatte die Gemeindeverwaltung dargelegt, dass die gewünschten Mehrfamilienhäuser nur mit einer Bindung als Erstwohnsitze verwirklicht werden können. „Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, da dringend Wohnungen für junge Familien und Personal benötigt werden“, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) in der Sitzung. Es handele sich hier um ein städtebauliches Ziel, das mit einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag fixiert werden solle.

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Der bereits vorliegende Entwurf dieses städtebaulichen Vertrags beinhaltet die Bindung der Wohnnutzung als Erstwohnsitz und die Unzulässigkeit von Wohnungs- oder Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes für beide Grundstücke. Weiter darf die Miete höchstens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und bei freien Wohneinheiten ist vorab der örtliche Bedarf bei der Gemeinde im Hinblick auf notwendige Mietwohnungen abzufragen. Außerdem aufgenommen ist ein Rücktrittsrecht zugunsten der RiKa Immobilien GmbH für den Fall, dass der Bebauungsplan nicht bis zu einer noch festzulegenden Frist in Kraft getreten ist.

Keine Umweltprüfung, da Innenentwicklung

Laut Entwurf soll darin die Festsetzung getroffen werden, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet gemäß der Baunutzungsverordnung handelt und dass die maximale Wandhöhe 7,50 Meter anstatt derzeit sieben Meter und die zugelassene Dachflächenfensterfläche 7,2 Meter anstatt derzeit 2,4 Meter beträgt.

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Zur Gestaltung ist festgesetzt, dass die jeweils gültige Fassung der gemeindlichen Baugestaltungssatzung anzuwenden ist. Beide Gebäude sollen sich künftig eine gemeinsame Tiefgarage teilen, die erforderlichen Stellplätze müssen noch nachgewiesen werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans „Reit im Winkl-West“. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren ohne Realisierung einer Umweltprüfung durchgeführt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, nach Vorliegen des geprüften, unterzeichneten städtebaulichen Vertrags, das Verfahren einzuleiten.

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